Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte: Informationen, Tipps und Einblicke

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema "Angestellte Zahnärzte". Erfahren Sie, welche Vorteile der FVDZ für angestellte Zahnärzte bietet, welche Unterschiede zwischen einer Anstellung und einer Selbstständigkeit bestehen und worauf Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag achten sollten. Ein spannendes Doppelinterview mit erfahrenen Zahnärzten gibt zudem wertvolle Einblicke in den Alltag und die Perspektiven beider Berufswege.

Leistungsprofil des FVDZ für Angestellte

Der Freie Verband verbindet

Anstellung. Eine Mitgliedschaft im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lohnt sich auch für angestellte Zahnärzte und Zahnärztinnen, weil der Freie Verband gegenüber der Politik unabhängig die Interessen der gesamten Zahnärzteschaft vertritt. Das Leistungsportfolio umfasst ein von Zahnärzten geprüftes und auf deren Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

 

Autorin: Dr. Pascale Anja Dannenberg

 

Der FVDZ zielt mit seinem Leistungsportfolio darauf, Studierende der Zahnmedizin, angestellte und niedergelassene Zahnärzte sowie zahnmedizinische Assistenten zu unterstützen, die Grundlagen für die Berufsausübung abzusichern, um im Berufsalltag erfolgreich zu sein und unabhängig zu bleiben. Selbst wenn Mitglieder nur wenige Leistungen im Jahr in Anspruch nehmen, kann der Gegenwert deutlich über dem jährlichen Mitgliedsbeitrag liegen. Welche Leistungen hält der Freie Verband für angestellte Zahnärzte bereit?

 

Online-Persönlichkeitsanalyse „Erste Wahl“

Spätestens mit Abschluss des Zahnmedizinstudiums müssen Berufseinsteiger ernsthaft überlegen, wie sie in Zukunft arbeiten wollen. Auch angestellte Zahnärzte kommen in ihrer beruflichen Laufbahn oft an den Punkt, an dem sie sich die Frage stellen, ob nicht die Selbstständigkeit für sie besser geeignet wäre. Um bei der Berufsausübungsform Hilfestellung zu bieten, gibt es die Online-Persönlichkeitsanalyse „Erste Wahl“. Der Fragebogen klopft berufliche und persönliche Kriterien ab, zeigt Weichenstellungen und Wege auf und bietet Gründungsinteressierten zudem eine persönliche Beratung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Beleuchtet werden neben dem Aspekt der Selbstständigkeit auch Kriterien wie Work-Life-Balance, Verantwortungsbereitschaft, Personalführung, Entscheidungs- und Planungsstärke, Kritikfähigkeit, Risikobereitschaft, Extrovertiertheit – schließlich sollte die Berufsausübungsform zum eigenen Charakter und Lebensstil passen. Die Antworten zeichnen nach dem Ausschlussprinzip mögliche Wege auf – in die Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, oder es bleibt bei der Anstellung. Neben betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, juristischen und zukunftsorientierten Aspekten werden Vor- und Nachteile der jeweiligen Berufsausübungsform vergleichend aufgezeigt.

 

Existenzgründerprogramm

Das Existenzgründerprogramm (EGP) vermittelt alles Entscheidende zur Gründung und Führung einer Zahnarztpraxis und richtet sich an Angestellte und an kurz vor oder kurz nach der Selbstständigkeit stehende Praxisgründer sowie Studierende vom neunten Semester an. Das EGP besteht aus thematisch frei wählbaren Webinaren, die auch einzeln buchbar sind, da sie nicht zwingend aufeinander aufbauen. Pro Veranstaltung werden nach den Richtlinien der BZÄK/DGZMK vier Fortbildungspunkte vergeben. Die Referenten kommen aus der Praxis, sind Zahnärzte, Wissenschaftler, Unternehmensberater, Juristen, Steuerberater, Betriebswirte, Praxis- und Qualitätsmanager, Praxissachverständige. Sie vermitteln praxisnahes Wissen zu Grundlagen der Niederlassung, Betriebswirtschaft, Recht, Führung und Kommunikation. Zu den Themen gehören auch Qualitätsmanagement, IT-Sicherheit, Praxismarketing. Das EGP ist ein Angebot für FVDZ-Mitglieder, es werden keine Seminargebühren erhoben.

 

Beratung: Recht, Steuern, Versicherung

Angestellten und niedergelassenen Zahnärzten sowie Studierenden steht über die FVDZ-Mitgliedschaft für eine Erstberatung kostenlos ein Expertenpool aus Juristen, Steuerberatern, und Versicherungsfachleuten zur Verfügung, die spezialisiert auf Heilberufe individuell beraten und unterstützen. Die Rechtsberatung klärt Fragen zum Studium, zum Arbeitsverhältnis, zur Niederlassung und zum Praxisbetrieb. Die Steuerberatung klärt auf bei der steuerlichen Veranlagung und den daraus resultierten Einkünften, etwa zum Angestelltenvertrag und zur Umsatzsteuerpflicht bei Anstellung mit Umsatzbeteiligung. Die Versicherungsberatung bietet Unterstützung im Schadensfall, berät etwa zur Existenzgründung, zur Praxisnachfolge, zur betrieblicher Krankenversicherung oder zu Rahmenverträgen – etwa zu jenen, die der Finanz- und Versicherungsmakler auxmed gemeinsam mit dem Freien Verband exklusiv für Mitglieder bei Versicherern zu reduzierten Beiträgen abgeschlossen hat: Rechtsschutz mit erweitertem Leistungsumfang, Cyberschutz, Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Risikoprüfung, kostenlose Haftpflichtversicherung für Studierende.

 

Seminare und Kongresse

Die Seminare des FVDZ wenden sich an angestellte und niedergelassene Zahnärzte, Praxisteams, Praxismitarbeiter und Existenzgründer. Im Halbjahr stehen rund 50 Termine zur Auswahl. Es gibt (Online-)Seminare etwa zu digitalen Prozessen in der Praxisbuchhaltung, Finanzen, Recht, Steuer, Praxismanagement, zu Dienstleistungskultur und Patientenkommunikation, zu Betriebswirtschaft und Controlling, zur Parodontitis-Abrechnung über GKV und PKV, zu Betriebsprüfungen, aber auch zu Sonderthemen wie Nachhaltigkeit. Ergänzend veranstaltet der FVDZ für seine Mitglieder Fortbildungskongresse (mit Vorträgen, Seminaren, praxisorientierten Kursen und standespolitischen Podiumsdiskussionen mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft), darunter der Zahnärzte Winterkongress, der Praxis-Ökonomie-Kongress, den Zahnärzte Sommerkongress. „Wir wollen mit unserem Angebot an Seminaren und Kongressen alle mitnehmen, allgemeinpraktizierende Zahnärzte genauso wie spezialisierte Fachzahnärzte", sagt Prof. Dr. Thomas Wolf, Leiter der FVDZ akademie und erster stellvertretender Bundesvorsitzender im FVDZ. Der Fokus werde auf aktuelle, halbjährlich angepasste Themen gelegt.

 

young dentists (yd2)

„Seit einigen Jahren nehmen wir verstärkt die junge Generation in den Blick“, berichtet Prof. Dr. Thomas Wolf, Leiter der FVDZ akademie und erster stellvertretender Bundesvorsitzender im FVDZ. So gibt es die young dentists (yd2), eine Kooperation des FVDZ mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die dem Nachwuchs Orientierungshilfe in den ersten Jahren des Berufswegs bieten will. Dafür stellt die Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) der DGZMK ihr Fachwissen in der Fortbildung zur Verfügung mit dem Schwerpunkt auf Verbesserung der praktischen Fähigkeiten, da die Theorie noch frisch in den Köpfen ist. Und der Freie Verband bringt seine langjährigen betriebswirtschaftlichen Erfahrungen in der Fortbildung ein.

 

Green Dentistry

Mit seiner Marke Green Dentistry macht sich der Freie Verband für Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis stark – politisch und praktisch. Klimaschutz ist die wohl größte Aufgabe, vor der die Menschheit steht. Die EU will bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Als Deutschlands größte Interessenvertretung der freien Zahnärzteschaft arbeiten wir daran, dass angestellte und niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte im politischen Brüssel und Berlin gehört und ihre Belange berücksichtigt werden. Denn Nachhaltigkeit stärkt auch die freien Zahnarztpraxen – wenn sie sinnvoll umgesetzt wird. Dafür stehen wir in stetem Austausch mit Abgeordneten des EU-Parlamentes und des Deutschen Bundestages.

In der Arbeitsgruppe Green Dentistry des FVDZ arbeiten wir generationenübergreifend und gemeinsam mit dem Studierendenparlament an Ideen und Strategien für Nachhaltigkeit in den Zahnarztpraxen. Wir fordern: weniger Bürokratie, um mehr Umwelt- und Klimaschutz in den Praxen umsetzen zu können. Hygiene und Nachhaltigkeit sind keine Widersprüche.

Für Umwelt- und Klimaschutz kann auch jede einzelne Praxis eine Menge tun. Der Freie Verband unterstützt unter seiner Marke Green Dentistry alle Zahnarztpraxen in ihrem persönlichen Engagement für Nachhaltigkeit – mit Fortbildungen, Informationen und praktischen Tipps aus Forschung und Praxis.

 

Wissenschaftlicher Info-Dienst

Der Wissenschaftliche Info-Dienst (WID) bringt alle zwei Monate Abstracts wissenschaftlicher Studien mit hohem Praxisbezug aus den Fachgebieten Parodontologie, Implantologie, Endodontie, Chirurgie, Prothetik, Zahnerhaltung. Autor ist Prof. Dr. Dr. Felix Peter Koch. Das Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und kann von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern bezogen werden. Pro Jahr erscheint der WID sechsmal im Umfang von acht Seiten im DIN-A4-Format.

 

Praxishandbuch

Der Klassiker unter den Serviceleistungen des Freien Verbandes ist das Praxishandbuch, das vor rund 30 Jahren aufgelegt längst zum „liebsten Nachschlagewerk“ geworden ist. Das Handbuch will Kollegen der Zahnheilkunde – angestellten und niedergelassenen Zahnärzten, aber auch Praxisgründern, Assistenten und Studierenden – bürokratische Tätigkeiten abnehmen, damit ihnen mehr Zeit für Patienten bleibt. Leidige Verwaltungsaufgaben der Themenbereiche Finanzen, Recht und Steuern sollen sicher beherrschbar und schneller erledigt werden können. Das Buch zielt auf einen hohen Nutzwert, weshalb Musterformulare wie Checklisten, Arbeitsverträge und Patientenvereinbarungen bereitgestellt sowie Themen zum vertiefenden Weiterlesen verlinkt werden.

Die Gliederung des Praxishandbuchs unterscheidet nach Praxisgründung/-abgabe (auch Buchhaltung und betriebswirtschaftliche Auswertung), Praxisform, Praxisführung (auch Patientenverfügung und Hinweise zu Zahnzusatzversicherungen), Praxisteam (auch Gehaltsstrukturen und Kündigungsschutz), Abrechnung, Steuern, Praxisfinanzen und Recht. Es wird laufend aktualisiert. Abonnenten können die Ausgabe sowohl gedruckt als auch online beziehen. Mitglieder haben zusätzlich den Zugriff auf den GOZ-Honorar-Navigator: Die App listet alle GOZ-Positionen und stellt sie vergleichend den BEMA-Positionen gegenüber. Redaktionsbeirats-Vorsitzender ist Dr. Christian Öttl, Zahnarzt und Bundesvorsitzender des FVDZ. „Nach der Einführung des Praxishandbuchs vor rund 30 Jahren wuchsen die Inhalte des Standardnachschlagewerks zur Praxisführung sukzessive auf ein ordentliches Ausmaß, sodass bei manchem Abonnenten ein Ordner nicht mehr ausreichte. Inzwischen gibt es auch ein ePaper (PDF), um nicht mehr umständlich mit einer CD hantieren zu müssen, sowie eine kürzer gefasste Onlineversion“, berichtet Öttl. Für ihn liegen die Vorteile des Werks klar auf der Hand: „Das Praxishandbuch bringt ständig aktualisierte Lösungen für aktuelle Probleme – aus der Praxis für die Praxis. Deshalb sind auch Anregungen und Vorschläge zur Optimierung des Handbuchs jederzeit willkommen.“

Neben Öttl gehören dem Redaktionsbeirat Praxishandbuch an: FVDZ-Justiziar RA Michael Lennartz, FVDZ-Steuerberaterin Gabriela Scholz, Dipl.-Kffr. Monika Brendel und FVDZ-Bundesvorstandsmitglied und Kieferorthopäde drs. (NL) Hub. van Rijt. Das gedruckte Praxishandbuch erscheint immer im Mai und November mit den jeweiligen Ergänzungslieferungen, einzelne thematische Schwerpunkte fokussierend.

 

Alle Infos zu den Leistungen finden Sie hier.

Selbstständig versus Angestellt

Selbständig versus Anstellung

Waren Zahnärzte früher fast immer selbstständig, ist die Anstellung inzwischen auch eine Karriereoption, vor allem für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte.

 

Ein Zahnarzt als Angestellter? Jahrzehntelang war das die große Ausnahme. Auf das Studium folgte die Assistenzzeit und dann ging es schon los mit der Arbeit in der eigenen Praxis. Ausnahmen waren Jobs im Krankenhaus oder bei Institutionen wie der Bundeswehr. Wer heute Zahnmedizin studiert, dem stehen auch andere Karriereoptionen offen, nämlich die Anstellung bei einem niedergelassenen Kollegen oder in einem Zahnmedizinischen Versorgungszentrum (Z-MVZ).

13.331 Zahnärztinnen und Zahnärzte waren zum 31. Dezember 2022 in einer Zahnarztpraxis angestellt. Auch wenn Zahnärzte bundesweit die größte in der Fläche praktizierende ambulante Arztgruppe darstellen und damit sogar die Hausärzte übertreffen, wächst die Anzahl der angestellten Zahnärzte laut dem Statistischen Jahrbuch 2023 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stetig, besonders in den jüngeren Altersgruppen und bei den Frauen. Von den angestellten Zahnärzten waren 2022 64,3 Prozent weiblich. Angesichts des hohen Frauenanteils bei den Studierenden wird sich dieser Trend wohl auch in Zukunft fortsetzen.

Darauf weist auch die Studie „Y-Dent – Berufsbild angehender und junger Zahnärzte“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hin, dem gemeinsamen Forschungsinstitut der BZÄK und der KZBV. Sie befragt Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in ihren letzten Universitäts- und ersten Berufsjahren regelmäßig nach ihren Erfahrungen in dieser Zeit und ihren Vorstellungen und Wünschen für die Zukunft, um damit auch Aussagen über Perspektiven in der zahnmedizinischen Versorgungslandschaft zu treffen.

In der IDZ-Veröffentlichung „Junge Zahnärztinnen und -ärzte – Berufsbild – Patientenversorgung – Standespolitik“ von Dr. Nele Kettler heißt es, dass die eigene Praxis auf lange Sicht nach wie vor das Ziel der meisten Befragten ist. 57 Prozent ziehen die Niederlassung dem Angestelltenverhältnis vor. 20 Prozent zeigen sich noch unentschlossen. Dauerhaft angestellt möchten nur 22,6 Prozent arbeiten. Diese Umfrageergebnisse sind von daher wichtig, als dass die meisten dieser jungen Zahnärzte in den kommenden 40 Jahren die zahnärztliche Versorgung in Deutschland mitgestalten werden sein. Ihre beruflichen Entscheidungen haben also auch einen Einfluss auf die Zahnmedizin in Deutschland.

Im Unterschied zu früheren Zahnarzt-Generationen nehmen sich die jungen Menschen aber mehr Zeit für den Weg dahin. Nele Kettler beobachtet eine intensivere Vorbereitung, zum Beispiel durch zielgerichtete Fortbildungen, aber durch das Gewinnen von Berufserfahrung in einer Anstellung.

Dabei waren die Bedingungen für die Neugründung oder eine Praxisübernahme selten besser. Mit dem Renteneintritt der Generation der Baby-Boomer stehen in Deutschland mehr Praxen zum Verkauf als es Interessenten gibt. Junge Zahnmediziner scheinen den Schritt laut Nele Kettler vor allem wegen der betriebswirtschaftlichen Verantwortung und  der Bürokratie. Allgemein kommt sie zu dem Schluss, dass Schulen und Universitäten nur unzureichend auf eine eigenständige Existenzgründung vorbereiten. Dies sei für Gründerinnen und Gründer hinderlicher als Fragen der Finanzierung. Beratende Unterstützung finden sie in ihrem eigenen beruflichen Umfeld. Kontakte werden zum Beispiel während der Assistenzzeit oder des Studiums geknüpft. „Teilweise sind Familienmitglieder oder enge Freunde im gleichen beruflichen Feld selbstständig tätig und können den komplexen Prozess einer Unternehmensgründung unterstützen“, führt Nele Kettler aus.

Der Wunsch nach einer Anstellung geht oft auch mit dem Wunsch nach weniger Wochenstunden einher. 21,4 Prozent aller befragten jungen Zahnärztinnen und -ärzte, möchten in Teilzeit tätig sein. Bei den Befragten, die in Zukunft angestellt tätig sein möchten, ist dieser Wunsch ausgeprägter als bei denen, die eine Niederlassung anstreben. Vor allem Frauen mit Kindern oder Kinderwunsch sind darunter. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird eher in einer Anstellung als in der Selbständigkeit vermutet. Aber auch das Argument „mehr Freizeit“ spricht laut den meisten Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern für eine Anstellung. Viele schätzen auch den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, den sie von einem Arbeitsverhältnis eher erwarten als von einer eigenen Praxis. Wer sich in einer Berufsausübungsgemeinschaft tätig ist oder selbst Zahnärzte in seiner Praxis anstellt, muss allerdings auch dort nicht auf diese wertvollen Kontakte verzichten. Als auf Dauer angelegte berufliche Kooperation selbstständiger, freiberuflich tätiger Zahnärzte teilen sich die Mitglieder das unternehmerische Risiko und tragen unternehmerische Entscheidungen gemeinsam. Die Mitglieder können sich unterschiedlich spezialisieren und einander bei Urlaub oder Krankheit vertreten.

© KZBV Jahresbuch

Eigene Praxis – eine Entscheidung fürs Leben?
Der Übergang von der Assistenzzeit in die Festanstellung verläuft oft fließend. Oft erhalten junge Zahnärzte in der gleichen oder einer anderen Praxis das Angebot eines unbefristeten Vertrags, das Gehalt steigt und die Formalia für diesen Karriereschritt halten sich in Grenzen. Die Gründung einer eigenen Praxis hingegen empfinden viele junge Zahnärzte als einen Schritt, der wohlüberlegt sein will, und der keinen Schritt zurück in die Festanstellung erlaubt.

Wie sich ein junger Zahnarzt entscheidet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Der Arbeitswissenschaftler Professor Dr. Olaf Struck von der Universität Bamberg fand heraus, dass nicht nur rein berufliche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Der wichtigste sind sicherlich die Arbeitsbedingungen, die die Zahnärztinnen und Zahnärzte vorfinden. Dabei haben neben „harten“ Kennzahlen wie Einkommen und Arbeitszeiten auch subjektive Dinge wie das Betriebsklima und Stress einen Einfluss auf die Karriereentscheidung. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das persönliche Umfeld, in erster Linie die Familie. Gibt es Kinder oder pflegebedürftige Angehörige? Wie ist der Partner oder die Partnerin beruflich gebunden? Letztlich ist es aber auch eine Sache der Persönlichkeit. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung und die persönliche Risikobereitschaft können ausschlaggebend dafür sein, wie sich junge Zahnärzte entscheiden.


Blick ins Ausland

Laut dem European Observatory on Health System and Policies in Brüssel erfolgt die zahnärztliche Versorgung in den meisten europäischen Ländern durch Zahnärzte, die in privaten Einzelpraxen arbeiten. In 22 von 30 europäischen Ländern waren über 80 Prozent der Zahnärzte einer Umfrage zufolge in Privatpraxen tätig. Selbst in osteuropäischen Ländern, in denen die Mundgesundgeit vor 1989/1990 oft durch beim Staat angestellte Zahnärzte sichergestellt wurde, vollzog sich eine schnelle Privatisierung dieses Sektors. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor in vielen Ländern auch direkt für staatliche Institutionen tätige Zahnärzte.

Hintergrund: Zahnärzte als Arbeitgeber

Der Grund für den Trend zum Arbeitsvertrag liegt in einer am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderung. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) sollte die ambulante Versorgung effizienter machen. Damit wollte die Politik vor allem Engpässen in den neuen Bundesländern entgegenwirken. Das Gesetz erleichtert unter anderem die Anstellung von Ärzten in Praxen. Weitere Regelungen haben diesen Trend untermauert. So ist in der Neufassung von § 9 Abs. 3 Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMZ-Z) festgeschrieben, dass Inhaber von Einzelpraxen seit dem 05. Februar 2019 statt zwei nunmehr drei, in Ausnahmefällen sogar vier Kollegen in Vollzeit anstellen dürfen. In Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) von Zahnärzten gilt diese Anzahl für jeden Partner. So kann eine BAG mit drei Gesellschaftern zusätzlich problemlos neun und mit besonderer Begründung sogar bis zu zwölf in Vollzeit beschäftigte Zahnärzte im vertragszahnärztlichen Bereich anstellen.

Doppelinterview mit Zahnärzten

Gute Gründe

Im Doppel-Interview berichten zwei Zahnärzte, beide Mitte 30, von ihrer Arbeit als Angestellter und als Selbständige.


Sebastian Blome, angestellt in Bingen am Rhein, war schon während seiner Schulzeit zum Betriebspraktikum bei einem Zahnarzt. Direkt nach dem Abitur absolvierte er eine Ausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und arbeitete auch während des Studiums nebenher als ZFA.

Anne Szablowski kommt ursprünglich aus Düsseldorf, hat in Hannover studiert und ist der niedersächsischen Landeshauptstadt auch danach treu geblieben. 2021 eröffnete sie mit einem Freund in der Nähe von Hannover, in Engelbostel, eine eigene Praxis.

 

Frau Szablowski, stand für Sie schon während des Studiums fest, dass Sie sich niederlassen möchten?

Anne Szablowski: Damals hatte ich mich gedanklich noch gar nicht so festgelegt. Ich hatte zwar das klassische Bild eines Zahnarztes mit eigener Praxis vor Augen, war aber auch für andere Möglichkeiten offen. Meinen Praxispartner, Dr. Alexander von Horn, habe ich im Studium kennengelernt. Wir haben uns immer gut verstanden und waren immer im Austausch über unsere berufliche Situation. Gerade auf dem Höhepunkt der Corona-Ppandemie stellten wir uns immer öfter die Frage, wie es weiter gehen könnte und wir freundeten uns immer mehr mit dem Gedanken der Selbständigkeit an. Wie es der Zufall wollte, bekamen wir sehr schnell auch die Möglichkeit, eine Praxis zu übernehmen.

 

Das heißt, die Patienten waren schon da. Haben Sie trotzdem viel investieren müssen?

Anne Szablowski: Allein schon der Praxiskauf bedeutete eine hohe Investition. Hinzu kam natürlich auch, dass die Praxis modernisiert und an die Bedürfnisse von zwei Behandlern angepasst werden musste. Wir haben ein weiteres Behandlungszimmer eingerichtet, ein neues digitales Röntgengerät gekauft und die Praxis komplett digitalisiert. Also ja, da sind schon hohe Investitionen auf uns zugekommen.

 

Bekommt man da manchmal Panik?

Anne Szablowski: Ja, selbstverständlich! Wenn man aus dem Angestelltenverhältnis kommt, hat man in der Regel nicht mit so hohen Summen zu tun. Es ist schon krass, aber man muss seinem Businessplan vertrauen und hoffen, dass man mit der Praxis Erfolg hat.

 

Haben Sie auch die Mitarbeitenden übernommen?

Anne Szablowski: Wir haben zunächst mit dem Team unseres Vorgängers zusammengearbeitet. Es zeigte sich aber dass unsere Praxisphilosophie nicht mit den Vorstellungen der Angestellten übereinstimmte. So war zum Beispiel die Digitalisierung der Praxis eine zu große Umstellung für das Team, das Jahre lang nur mit Karteikarten gearbeitet hatte.  Solche Änderungen sind ja oft schwer zu akzeptieren. Wir mussten uns dann schon recht bald neue Leute suchen – zusätzlich zu den anderen Herausforderungen, die auf uns zukamen: So galt es, die Praxisabläufe zu organisieren und die Rollen zu verteilen. Anders als ein Assistenzzahnarzt, der in ein bestehendes System integriert wird, muss man in der eigenen Praxis Strukturen erst aufbauen und auch noch Patienten akquirieren.

 

Kannten Sie die Arbeitsweise Ihres Vorgängers?

Anne Szablowski: Tatsächlich habe ich vor der Übernahme einen Monat mit ihm zusammengearbeitet. Das war gut, um mir ein Bild davon zu machen, wie er seine Praxis führt. Er nutzte zahnmedizinische Konzepte seiner Generation, die den damaligen Studiumsinhalten entsprachen. Diese stimmten aber nicht mit unserer Praxisphilosophie. überein. Dadurch standen wir vor der Herausforderung im Umgang mit dem alten Patientenstamm des Vorgängers. Wir mussten zunächst kämpfen und Überzeugungsarbeit leisten, das heißt, vor allem sehr viel mit den Patienten reden und weniger behandeln.

Das Problem mit fehlendem Personal kam noch hinzu. Wir hatten Glück, dass wir zu zweit sind. Wir haben uns gegenseitig assistiert, um den Personalmangel auszugleichen. Relativ schnell konnten wir wieder ein neues Team auf die Beine stellen und einen geregelten Praxisablauf etablieren, obwohl der Fachkräftemangel bis heute sehr belastend für eine Zahnarztpraxis ist. Was ich daraus gelernt habe: Man sollte tatsächlich darauf achten, dass man bezogen auf den Vorgänger kein vollkommen gegensätzliches Konzept hat, bzw. dass der Übergang nicht zu abrupt erfolgt.

Sebastian Blome: Das klingt nach großen Herausforderungen.
Anne Szablowski: Zur Beruhigung: Es klappt alles mit der Zeit.

 

Wie viel Zeit?

Anne Szablowski: Vor drei Jahren, in 2021 sind wir gestartet. Inzwischen hat sich alles gut eingespielt. Die Patienten, denen unser modernes Behandlungsspektrum nicht gefällt, dass wir zum Beispiel einen Intraoralscanner nutzen, Wert auf die Prophylaxe legen und digital gefertigten Zahnersatz anbieten, denen steht es frei, in eine andere Zahnarztpraxis, die ihren Vorstellungen entspricht, zu wechseln. Das ist ja auch okay. Unsere jetzigen Patienten wissen, welche Vorteile eine moderne Zahnarztpraxis für sie bietet und wollen auch genau deshalb zu uns.

 

Herr Blome, Sie haben bereits in Ihrer Ausbildung und später als angestellter ZFA verschiedene Praxiskonzepte kennengelernt.

Sebastian Blome: Genau. Ich bin jetzt tatsächlich in der Praxis angestellt, in der ich auch während des Studiums als ZFA gearbeitet habe. Ich hatte immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Arbeitgebern, sowohl in der Ausbildung als auch später in meiner ersten Anstellung als Zahnarzt in Heidelberg und jetzt in Bingen. Das heißt, dass ich dadurch vielleicht die Möglichkeit hatte, ein bisschen mehr kennenzulernen als der klassische Angestellte. Die Praxis in Heidelberg war zum Beispiel eine Neugründung von einer Zahnärztin und einem Oralchirurgen, die mich von Anfang an in die Praxisplanung einbezogen haben. Wir haben beispielsweise zusammen Instrumente ausgesucht, haben überlegt, welche Gerätschaften und Materialien benötigt werden und gemeinsam darüber nachgedacht, wie man gewisse Praxisabläufe organisieren könnte. Im meiner jetzigen Anstellung legt mein Chef großen Wert darauf, dass ich betriebswirtschaftlich viel mitnehme und mir bewusst mache, welche Praxiskennzahlen wichtig sind beziehungsweise wie diese und durch was diese beeinflusst werden. Er geht mir gegenüber sehr transparent damit um und wir tauschen häufig unsere Meinungen zu vielen Dingen die Praxis betreffend aus.

 

Sicher profitiert er auch von einem interessierten Mitarbeiter.

Sebastian Blome: Wir sprechen ganz offen und konstruktiv über Veränderungsvorschläge und neue Ideen, die den Praxisalltag und die -abläufe positiv beeinflussen könnten und setzen diese dann zeitnah um. Wenn man einen zahnärztlichen Kollegen oder eine zahnärztliche Kollegin hat, hat man zudem diesen kollegialen Austausch, der über den Kontakt zu den Zahnmedizinischen Angestellten hinausgeht. Da ist jemand, der hat das Gleiche im Studium miterlebt, jemand, der ebenfalls behandelt und der sich manchmal über die gleichen Dinge aufregt oder sich Gedanken macht: Warum funktioniert das immer noch nicht? Wie können wir es so optimieren, dass das gesamte Team davon profitiert und alles entsprechend umgesetzt wird? Das ist, finde ich, immer sehr positiv, wenn man solche Gespräche auch führen kann, da dies einem das Gefühl vermittelt, nicht allein an allen Fronten zu kämpfen. Zugleich sehe ich jedoch auch, was für eine Riesenverantwortung mein Chef in allen Bereichen seiner Selbstständigkeit trägt.

 

Sind Sie in solchen Momenten froh, „nur“ angestellt zu sein?
Sebastian Blome: Ja, wobei ich das nur so sagen kann, weil wir ein wirklich gutes Miteinander haben, also im Team mit meinem Chef und meinem weiteren Kollegen, der zuvor Praxisinhaber war und seit Jahrzehnten als Zahnarzt tätig ist. Wir drei verstehen uns sehr gut und deshalb glaube ich, dass ich bezüglich meiner Anstellung in der aktuellen Praxis Glück hatte, wobei ich auch Vorteile in der Selbstständigkeit sehe. Aber vor der Verantwortung ziehe ich den Hut.

 

Was würde Sie da besonders abschrecken?

Sebastian Blome: Da sind zum einen die immensen Investitionen, unzähligen Regularien im Bereich der Hygiene, der zahnärztlichen Abrechnung, der Bürokratie und des Datenschutzes und zum anderen der Fachkräftemangel beziehungsweise das Problemmanagement mit dem bestehenden Personal, welches direkten Einfluss auf den Praxisalltag hat und sich gefühlt täglich mit einem völlig neuen Szenario befassen muss. Weiterhin ist da der betriebswirtschaftliche Aspekt, der direkt von unserer verheerenden Gesundheitspolitik im zahnmedizinischen Bereich beeinflusst wird. Durch die Budgetierung der BEMA-Leistungen zum Beispiel und die völlig unzureichende Honorierung dieser zahnärztlichen Leistungen ist meiner Ansicht nach eine vorausschauende und gesunde betriebswirtschaftliche Planung für das eigene Unternehmen nicht möglich. Der Schwarze Peter für die Verfehlungen unserer Gesundheitspolitik landet bei uns Zahnärzten im Behandlungszimmer und schürt den Unmut der Patienten uns gegenüber. Ich versuche mich zwar so viel wie möglich miteinzubringen, aber angesichts der oben beschriebenen Aspekte denke ich hin und wieder: Gott sei Dank bist du angestellt, du gehst heute Abend nach Hause und trägst keine direkte Verantwortung und bist nicht direkt dieser Art von gesundheitspolitischer Willkür ausgesetzt. Dennoch wird mir zunehmend bewusster, dass die Folge aus dieser Willkür durchaus sein könnte, dass sich viele Praxen, wenn es zu keinen Veränderungen kommt, langfristig keinen angestellten Zahnarzt mehr „leisten“ können.

Können Sie sich vorstellen, sich vielleicht später doch selbstständig zu machen?
Sebastian Blome: Im Studium habe ich immer gedacht, dass ich nicht selbstständig sein möchte. Als Angestellter gehst du deinen Ideen in dem dir möglichen Rahmen nach und denkst, das wird schon irgendwie funktionieren und dich zufrieden stellen. Aber je mehr ich weiß und verstehe, desto stärker meldet sich der Gedanke: Vielleicht wäre eine Selbstständigkeit trotz aller Hindernisse doch etwas Gutes. Man kann sein Konzept so gestalten, wie man möchte. Es gibt unzählige Für und Wider und vielleicht muss man einfach irgendwann ins kalte Wasser springen.

Anne Szablowski: Also ich würde sagen, du hast in deiner Praxis scheinbar sehr gute Voraussetzungen, um dich selbstständig zu machen. Was deine Chefs dir alles zeigen und beibringen, ist toll.



Sebastian Blome: Ja, dafür bin ich auch wirklich sehr dankbar.

Anne Szablowski © Jesse Wiebe

Sebastian Blome

Den Statistiken zufolge schneiden Selbständige aber beim Einkommen besser ab als Angestellte.

Sebastian Blome: Ja, davon gehe ich aus.
Anne Szablowski: Mit der Interpretation solcher Statistiken muss man sehr vorsichtig sein und darf nicht pauschalisieren. Die Einkünfte eines selbständigen Zahnarztes lassen sich nicht mit dem Nettogehalt eines Angestellten vergleichen. Allein die Summen für Versicherungen verschlingen einen Großteil des Einkommens. Der Kredit muss abbezahlt werden, Rücklagen müssen gebildet werden, die Krankenversicherung, Miete, Strom, Gas und viele weitere Posten sind zu bezahlen. Da kommt einiges an Fixkosten zusammen.

Haben Angestellte mehr Freizeit?
Sebastian Blome: Das ist auf jeden Fall so nach meinem Empfinden, obwohl ich mich auch in meiner Freizeit viel mit der Praxis beschäftige. Das ist, glaube ich, mein ZFA-Syndrom.
Anne Szablowski: Ich hatte schon immer die Gewohnheit, Arbeit gedanklich mit nach Hause zu nehmen. Auch als Angestellte habe ich mir überlegt, wie wir Prozesse in der Praxis optimieren können. Ich hatte also schon damals ein Verantwortungsgefühl gegenüber der Praxis, habe mich mit ihr identifiziert. Auch in dieser Zeit wurde ich vereinzelt in den Ferien angerufen, wenn es um wichtige Informationen zu einem Patienten ging. Aber trotzdem konnte ich meinen Urlaub als Urlaub genießen ­– und das Gefühl hat man als Selbstständiger oft nicht. Meistens passiert irgendetwas, wenn man gerade nicht vor Ort ist. So hatten wir in einem meiner letzten Urlaube einen Wasserschaden in der Praxis, sodass ich im Urlaub doch zum Telefon greifen musste, um mit den Handwerkern oder der Versicherung zu telefonieren. Inzwischen sind wir aber so eingespielt, dass der andere solche Notsituationen abpuffert und den Urlauber möglichst in Ruhe lässt.

Gibt es eine Arbeitsteilung zwischen Ihnen und Ihrem Praxispartner?

Anne Szablowski: Ja, wir haben nicht von Beginn an Aufgaben zugewiesen, aber es hat sich herausgestellt, dass wir uns sehr gut ergänzen. Mein Kollege erledigt gerne den bürokratischen Teil unserer Arbeit, während mir persönlich das Personalmanagement und der Kontakt mit dem Personal mehr entgegenkommt. Wir hatten eine Zeit lang mehrere Azubis in der Praxis. Die Ausbildung der jungen Menschen macht mir viel Freude, ich musste allerdings lernen, mich nicht zu sehr vereinnahmen zu lassen und die berufliche Distanz zu wahren. Das Personalmanagement ist immer wieder eine neue, große Herausforderung. Mittlerweile haben wir unser Team gut zusammengestellt, aber bis dahin war das eine lange Reise.

Worauf sollte man achten, wenn man sich einen Praxispartner sucht?

Anne Szablowski: Es sollte menschlich passen. Das finde ich sehr wichtig. Man muss auf gleicher Wellenlänge sein, sich aber auch ergänzen können. Es ist ein bisschen wie beim Dating: Die Wertvorstellungen sollten die gleichen sein, wenn es hart auf hart kommt. Wie in jeder Partnerschaft ist auch eine gute Kommunikation essentiell. Man muss im hektischen Alltag immer in Kontakt bleiben und miteinander sprechen.

Haben Sie vor, einen Kollegen in der Praxis anzustellen?

Anne Szablowski: Das ist im Moment nicht geplant. Ich fände es zwar spannend, mit jüngeren Kollegen zusammenzuarbeiten, denn dabei lernt man auch selbst immer etwas Neues. Leider können wir dies aufgrund der aktuellen Budgetierung und vor allem wegen des Fachkräftemangels nicht umsetzen. Wir haben derzeit nicht genug ZFAs, um die Assistenz am Stuhl von drei Zahnärzten gewährleisten zu können. Eine Kollegin von mir, die selbstständig ist, musste jetzt sogar ihrem angestellten Zahnarzt aus den genannten Gründen kündigen.

Was wäre Ihr Rat auch an Studierende oder junge Kolleginnen und Kollegen? Eher eine Anstellung oder gleich die eigene Praxis starten?

Anne Szablowski: Wer sein Examen in Deutschland macht, muss die zweijährige Assistenzzeit absolvieren. Diese Zeit ist auf jeden Fall sinnvoll. Ich habe danach noch drei Jahre angestellt in der Praxis gearbeitet, also insgesamt war ich fünf Jahre angestellt. Ich würde sagen, dass dies ein guter Weg war. Denn nach Abschluss der Assistenzzeit, nach zwei Jahren, ist man noch nicht mit allen anfallenden Arbeiten vertraut und hat zu wenig Erfahrungen gesammelt. Als Selbständiger ist man nicht nur Zahnarzt. Die Selbstständigkeit erfordert eine Auseinandersetzung mit vielen fachfremden Inhalten: BWL, Steuerrecht, Arbeitsrecht, zumindest in den Ansätzen. Zusätzlich sind IT-Fachkenntnisse notwendig, das heißt Kenntnisse von Soft - und Hardware zu haben, sowie sich mit der Telematik auskennen. Ich denke, das kann man erst schaffen, wenn die Behandlung routinierter ablaufen kann. Da noch unsicher zu sein, wäre mir zu gefährlich.

Sebastian Blome:  Man muss sich fragen: Bin ich denn der Typ für eine Selbstständigkeit? Was ich immer ein bisschen als schade empfunden habe, ist, dass viele während des Studiums oder während der vorlesungsfreien Zeit keine Praktika oder Nebenjobs in Zahnarztpraxen, beziehungsweise zahntechnischen Laboren gemacht haben. Wenn ich die Ausbildung vorher nicht absolviert hätte, wäre ich aufgeschmissen gewesen. Man kann sich nicht vorstellen, was einen nach dem Studium erwartet. Man muss unzählige Dinge gleichzeitig lernen und am besten auch direkt können, das Behandeln läuft dadurch häufig nebenher, weil man eben eine Million andere Sachen drum herum erledigen und bedenken muss.

Anne Szablowski: Ganz wichtig finde ich, dass Zahnärzte sich mit Kollegen zusammentun. Seit ich im Bundesvorstand bin, lerne ich viele Leute kennen und denke mir oft: Hätte ich sie damals gekannt, wäre es mit der Praxisgründung etwas einfacher gewesen. Die Kollegen haben viel Erfahrung und wollen auch helfen. Ich bin der Meinung, dass man außer einem guten Steuerberater keine weiteren Berater benötigt. Frag einfach Zahnärzte, die selbstständig sind, die diesen Prozess schon erfolgreich durchgemacht haben. Die meisten Kollegen sind bereit, ihre Erfahrungen zu teilen. Das ist mir im Kontakt mit den Kollegen im Freien Verband schon mehrfach zuteilgeworden.

 

Hatten Sie Vorbilder im Familien- oder Bekanntenkreis?

Anne Szablowski: Meine Eltern sind beide keine Zahnärzte. Bei mir gab es ein Vorbild im Bekanntenkreis, nämlich meine ehemalige Latein-Nachhilfelehrerin. Sie hat Zahnmedizin studiert, als ich in der siebten Klasse war. Dadurch bin ich auf die Idee gekommen. Ich durfte ihr in der Assistenzzeit beim Arbeiten über die Schulter schauen und auch in ihrer späteren eigenen Praxis war ich fast täglich zu finden. Vor meinem Studium habe ich bei ihr auch das erste Jahr der ZFA-Ausbildung gemacht, bis ich meinen Studienplatz hatte.

 

Wie war das bei Ihnen, Herr Blome?

Sebastian Blome: Ich hatte niemanden in meiner Familie oder in meinem Umfeld, der den Beruf macht. Man muss sich im Verlauf sein Umfeld schaffen. Aber auch ohne Vorbild bin ich da, wo ich jetzt bin, richtig und fühle mich wohl. Ich liebe meinen Beruf und das Arbeiten fühlt sich für mich fast wie Urlaub an und das ist ein gutes Zeichen, denke ich. Einen Plan B hatte ich nie.

 

Die Konstellation, in der wir hier sitzen, ist eigentlich unüblich. Statistisch gesehen machen sich Männer früher und häufiger selbständig und Frauen sind eher in einem Angestelltenverhältnis.

Sebastian Blome: Mit meiner ZFA-Ausbildung war ich damals schon ein Exot. Wenn, dann lernen Männer eher Zahntechniker vor dem Studium. Ich hatte nach meiner ersten Ausbildung auch kurz überlegt, noch diese zweite Ausbildung zu absolvieren. Tatsächlich kenne ich keine weibliche Kommilitonin, die sich schon selbstständig gemacht hat. Oder ich weiß einfach noch nichts davon! Ob die vorsichtiger sind? Das kommt immer auf den Typ Mensch an, denke ich. Viele wollen vielleicht erstmal Berufserfahrung sammeln oder nicht die Verantwortung einer Selbstständigkeit tragen, was ich auch völlig verstehe. Ich bin aber auch erst im fünften Berufsjahr als Zahnarzt und denke, dass sich im Verlauf eventuell noch die ein oder andere meiner Kommilitoninnen selbstständig machen wird.

Anne Szablowski: Man umgibt sich ja immer mit Menschen, die ähnlich denken wie man selbst. In meinem Umfeld haben sich jetzt schon mehrere Kollegen selbstständig gemacht, darunter meine engsten Freundinnen aus dem Studium.

 

Gibt es Situationen, in denen Sie lieber angestellt wären?

Anne Szablowski: Seit mittlerweile zwei Wochen habe ich eine Bronchitis. Mein Partner, der angestellter Zahnarzt ist, ist ebenfalls erkrankt. Er war krankgeschrieben und ich habe in der Praxis gearbeitet. Sich selbst freigeben, ist immer schwieriger. Auch wenn das bei mir gerade nicht aktuell ist, frage ich mich schon: Wie ist das, wenn ich schwanger werden sollte? Eine Schwangerschaft kann super verlaufen. Dann kann ich mir das auch gut vorstellen, dass ich das trotz der Selbstständigkeit schaffe. Aber was ist, wenn es Komplikationen gibt, durch die ich nicht in der Praxis anwesend sein kann. Das ist für eine angestellte Zahnärztin klar geregelt, sie erhält ein Beschäftigungsverbot, ist aber dennoch abgesichert.

 

Wenn Sie von jetzt auf gleich tauschen könnten in das jeweils andere Karrieremodell, würden Sie das machen oder alles so belassen, wie es ist?

Sebastian Blome: Also mein ganz, ganz innerstes Bauchgefühl sagt tauschen.

Anne Szablowski: Du hast beste Voraussetzungen, würde ich sagen. Du weißt sehr gut über das Ganze Bescheid, vielleicht sogar mehr als ich Anfang 2021 wusste.

 

Sebastian Blome: Ja, aber du hast alles gelernt, auf eine ganz harte und schnelle Weise. Aber ganz im Ernst, ich würde tauschen. Das sage ich nicht, weil ich mit meiner Situation gerade unzufrieden bin, sondern weil ich schon häufiger drüber nachgedacht habe. Ich hätte auch schon jemanden im Kopf, mit dem man das machen könnte. Mehr als schiefgehen kann es ja nicht.  Kann ja auch sein, dass ich übermorgen gekündigt werde, weil mein Chef denkt, aufgrund unserer Gesundheitspolitik kann ich das hier nur noch alleine machen. Lieber wäre mir allerdings ein weniger starker Cut.

Anne Szablowski: Das Gespräch habe ich oft mit selbstständigen Kollegen, vor allem wenn ein Tag mal schlecht läuft. Aber ich glaube, ich könnte nicht zurück. Ich bin einfach zu sehr an die selbständigen Abläufe gewöhnt. Wenn mir heute jemand sagen würde, wann ich kommen muss und wann ich gehen darf, ich glaube, das könnte ich nicht mehr aushalten.

Angestellte Zahnärzte: Tipps für den Arbeitsvertrag

Angestellte Zahnärzte: Tipps für den Arbeitsvertag

Michael Lennartz

Im Interview erläutert der Michael Lennartz, Rechtsanwalt und Justitiar des Freien Verbandes, die rechtlichen Aspekte einer Festanstellung.

 

Herr Lennartz, dass Zahnärzte vermehrt angestellt arbeiten, ist eine relativ junge Entwicklung. Worin besteht die rechtliche Grundlage?
Michael Lennartz: Der eigentliche Grund dafür, dass die Zahl der festangestellten Zahnärzte massiv zugenommen hat, ist das 2007 in Kraft getreten Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, kurz VÄndG. Vorher gab es in Praxen nur die Möglichkeit Zahnärzte als Vorbereitungsassistenten und als Entlastungsassistenten im Fall von Krankheiten und Urlauben einzustellen. Das waren Ausnahmen. Vorbereitungsassistenten waren für zwei Jahre angestellt und mussten sich dann niederlassen, abgesehen von Ausnahmen wie zum Beispiel eine Anstellung bei der Bundeswehr oder in einer Uniklinik. Seit 2007 gibt es die angestellten Zahnärzte, deren Genehmigung über den zuständigen Zulassungsausschuss erfolgt und die dann den Praxen zugeordnet werden. Die Anzahl der festangestellten Zahnärzte ist seitdem rasant angestiegen, wie das Jahrbuch der KZBV belegt. Inzwischen kann ein Vertragszahnarzt laut Bundesmantelvertrag bis zu vier Vollzeit-Zahnärzte beschäftigen. Der Trend zeigt: Im Schnitt lassen sich die fertigen Zahnärzte nicht mehr wie früher direkt nach dem Studium, sondern erst mit Mitte 30 nieder.

 

Anstellung ist nicht gleich Anstellung. Welche Varianten gibt es?

Michael Lennartz: Zunächst können angestellte Zahnärzte natürlich in Voll- oder Teilzeit arbeiten, wobei auch geringfügige Tätigkeiten möglich sind, wie zum Beispiel zehn Stunden in der Woche. Denkbar sind auch mehrere zu genehmigende Anstellungen bei verschiedenen Zahnarztpraxen. Auch ein Vertragszahnarzt mit einer hälftigen Zulassung könnte sich zusätzlich in Teilzeit anstellen lassen. Ein Modell für Ehepaare ist zum Beispiel, dass ein Partner als Vertragszahnarzt in Einzelpraxis tätig ist und beispielsweise seine Frau als angestellte Zahnärztin beschäftigt.

 

Welche Vorteile hat das?
Michael Lennartz: Wird die Zahnärztin schwanger, erhält sie in der Regel ein Beschäftigungsverbot. Das wird damit begründet, dass die Arbeit zum Beispiel mit Substanzen wie Amalgam gefährlich für die Schwangere sein kann. Dafür wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, die in der Regel Bestand hat. Das bedeutet, es wird das Gehalt mit einer unter Umständen vereinbarten Umsatzbeteiligung weitergezahlt. Zudem gibt es auch bisweilen Beschäftigungsverbote in der Stillzeit oder nach der Entbindung und Ablauf der Schutzfristen wird in Elternzeit gegangen. Für selbständige Zahnärztinnen gelten diese Regelungen nicht. Beschäftigungsverbote wegen Stillzeit werden vermehrt, zum Beispiel in einem Papier der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg und auch gerichtlich hinterfragt, wobei es noch keine höchstricherliche Klärung gibt.

 

Worauf sollten angestellte Zahnärzte bei Ihrem Arbeitsvertrag achten?

Michael Lennartz: Ein gültiger Arbeitsvertrag sollte neben einer Tätigkeitsbeschreibung unter anderem den Arbeitsort, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, Entgelt, Urlaubszeiten und Kündigungsfristen enthalten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sehen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den ersten beiden Jahren eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats vor. Diese verlängert sich für den Arbeitgeber mit der Dauer des Angestelltenverhältnisses. Ist jemand seit 20 Jahren angestellt, beträgt sie sieben Monate. Durch einen entsprechenden Passus im Vertrag kann festgelegt werden, dass diese längeren Kündigungsfristen auch für Arbeitnehmer gelten. Im Arbeitsvertrag können auch längere Kündigungsfristen, wie zum Beispiel ein Monat zum Quartalsende vereinbart werden. Der Arbeitnehmer muss für sich abwägen, ob sich entsprechend lange binden möchte.

 

Was ist wichtig, wenn’s ums Geld geht?
Michael Lennartz: Im Arbeitsvertrag sollte genau stehen, wie viele Stunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind und wie Überstunden abgegolten werden. Denkbar ist beispielsweise ein Freizeitausgleich oder dass eine definierte Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden. Unzulässig ist eine vollständige Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt. Ein spannendes Thema ist das Verhältnis von Grundgehalt zu einer Umsatzbeteiligung. Im Praxisverwaltungssystem lässt sich leicht erfassen, welche Leistungen von wem erbracht werden, sodass Leistungen individuell entlohnt werden können. Hier ist zu beachten, dass auf jeden Fall ein auskömmliches Grundgehalt gezahlt werden muss. Eine reine Umsatzbeteiligung ohne Fixgehalt ist rechtlich unzulässig. Auch als Arbeitgeber ist daran zu denken: Wenn ich Umsatzbeteiligungen zahle, dann muss ich das auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall tun.

 

Wie wird das begründet?
Michael Lennartz: Umsatzbeteiligungen haben nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Entgeltcharakter. So hat es unter anderem bereits 1998 entschieden: Eine zusätzlich zum Gehalt gewährte prozentuale Beteiligung an dem vom Angestellten erzielten Umsatz ist keine widerrufbare Sonderleistung, sondern Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung. Zugleich sollte der Arbeitgeber solche Leistungen unter Vorbehalt zahlen. Denn wird die Leistung zum Beispiel aus Budgetgründen oder wegen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung später gekürzt, wäre es für den Arbeitgeber schwer eine ohne Vorbehalt ausgezahlte Umsatzbeteiligung teilweise zurückzufordern.

 

Welche nicht-monetären Punkte sollten im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden?

Michael Lennartz: Da ist natürlich die Anzahl der Urlaubstage. Wichtig ist aber auch, dass ich als angestellter Zahnarzt in der Therapie fachlich nicht weisungsgebunden bin. Konkurrenzschutz sollte nur verbunden mit einer Entschädigung im Vertrag festgeschrieben werden. Sie wird gezahlt, wenn sich der ehemalige Mitarbeiter an den Konkurrenzschutz hält, also zum Beispiel nicht in der unmittelbaren Nachbarschaft seines Arbeitgebers eine Praxis eröffnet oder bei einem Mitbewerber anfängt. Das nennt sich dann Karrenzentschädigung. Zudem sind Regelungen zur Arbeitszeiterfassung zu treffen, die Pflicht ist. Nach dem sogenannten Nachweisgesetz muss außerdem festgehalten werden, dass gegen eine Kündigung in einer bestimmten Frist rechtlich vorgegangen werden kann. Hier sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf achten, dass diese Regelungen im Arbeitsvertrag sind.

Wie sieht es mit der Weiterbildung aus?

Michael Lennartz: Auch angestellte Zahnärzte müssen sich regelmäßig weiterbilden und Fortbildungspunkte sammeln. Diese Verpflichtung sollte im Arbeitsvertrag stehen. Im Rahmen einer gesonderten Fortbildungsvereinbarung kann zudem festgehalten werden, wenn eine Praxis die Kosten für eine Weiterbildung übernimmt und diese bei vorzeitiger Kündigung anteilig zurückgezahlt werden müssen.

 

Welche Unterlagen sind für den Vertragsabschluss vorzulegen?

Michael Lennartz: Da ist zum einen die Gesundheitsprüfung wichtig, die zum Beispiel belegt, dass alle Impfungen durchgeführt sind und damit die Eignung für den Beruf besteht. Man sollte für die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Gerade bei ausländischen Zahnärzten kann das dauern. Sowohl mit der Kammer als auch mit der KZV sollte sich der Zahnmediziner in Verbindung setzen. Hier muss ein Antrag auf die Anstellung als Zahnarzt gestellt werden. Ganz wichtig bei jeder neuen Arbeitsstelle ist es, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen, wenn man Mitglied eines zahnärztlichen Versorgungswerkes ist. Essentiell ist die Genehmigung der Anstellung durch den Zulassungsausschuss bei der zuständigen KZV. Denn Leistungen von einem nicht genehmigten angestellten Zahnarzt dürfen nicht abgerechnet werden. Liegt keine Genehmigung vor, können die Leistungen zurückgefordert werden, was sehr teuer werden kann.

 

Sind Versicherungen allein Sache des Arbeitgebers?
Michael Lennartz: Wichtig ist, dass der Angestellte in die Haftpflichtversicherung des Vertragszahnarztes einbezogen wird. Wenn zum Beispiel der neue Kollege implantiert und diese Leistung vorher nicht in der Praxis durchgeführt wurde, muss die Versicherung entsprechend angepasst werden. Als angestellter Zahnarzt sollte man zudem für sich selbst eine Berufshaftpflichtversicherung vorhalten, falls man außerberuflich tätig ist. Sei es, wenn es im Flieger heißt: Wer ist hier Arzt? Oder aber auch, wenn man jemanden pro bono behandelt. Hier sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen, welche Versicherung sich für diese Fälle eignet.

 

Kann eine Anstellung auch eine Vorbereitung auf eine spätere Praxisübernahme sein?

Michael Lennartz: Das ist auf jeden Fall eine gute Option, um die Praxis kennenzulernen. Der Zahnarzt lernt als Angestellter die Abläufe, die Mitarbeiter und die Patienten kennen. Nach dem Kauf der Praxis kann der ursprüngliche Inhaber ebenfalls noch einige Zeit als Angestellter beschäftigt werden. So entsteht ein fließender Übergang. Auch solche Prozesse lassen sich vertraglich festhalten.

 

Sie haben den Konkurrenzschutz bereits angesprochen. Inwieweit kann mich mein alter Arbeitgeber daran hindern, mich in seiner Nähe selbständig zu machen?

Michael Lennartz: In der Regel gilt die freie Patientenwahl. Ob ich mich in der Nachbarschaft niederlasse oder anstellen lasse, darauf lässt sich ohne zusätzliche Vereinbarung kein Einfluss nehmen. Wenn ich das als Arbeitgeber nicht möchte, muss ich eine wirksame Konkurrenzschutzklausel vereinbaren. Das ist sehr komplex, wobei die angesprochene Karrenzentschädigung nicht preiswert ist und im Einzelfall zum Beispiel  ein halbes Jahresgehalt ausmachen kann.

 

Rechtsberatung für Mitglieder
Vorbereitungsassistenten bietet der Freie Verband im Rahmen der Mitgliederrechtsberatung die kostenfreie Prüfung des ersten Arbeitsvertrags an. Wer punktuelle Fragen zu seinem Arbeitsvertrag hat, kann außerdem die Mitgliederrechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung erfolgt für Verbandsmitglieder durch im Heilberufsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.

 

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