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Hinweis: Beiträge zu Berufsverbänden können Sie - später - als Werbungskosten abziehen. Dazu zählen neben den Pflichtbeiträgen als Mitglied auch freiwillige Zahlungen, Aufnahmegelder oder Zahlungen für konkrete Leistungen des Berufsverbandes.
Freiwillige Angaben können Sie nach Art. 7 Absatz 3 Datenschutzgrundverordnung jederzeit schriftlich (Mail an: info@fvdz.de) oder telefonisch unter 0228/8557-0 widerrufen.
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Nach Ablauf der 1 jährigen kostenlosen Mitgliedschaft gelten für die Beitragsgruppen folgende Monatbeiträge: - Zahnärztin/Zahnarzt 41 EUR- Angestellte(r) Zahnärztin/ Zahnarzt 30 EUR- Angestellte(r) Zahnärztin/ Zahnarzt (bis 5 Jahre nach Approbation) 23 EUR- Assistenten (in den ersten 2 Jahren nach der Approbation) 8 EUR- Praxisneugründer (3 Jahre ab dem Tag der Niederlassung) 23 EUR