Fachzahnarztvorbehalt: Die Zeit läuft – Schreiben Sie jetzt!
Die Entscheidung zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz fällt am 10.Juli im Bundestag. Informieren Sie Ihren Bundestagsabgeordneten über die unmögliche Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie! Es geht nicht nur um einen kleinen Teilbereich der Zahnmedizin – es geht um unsere Approbation. Und die darf nicht entwertet werden. Sensibilisieren Sie Ihre Wahlkreisabgeordneten, welche Konsequenzen sich aus einem simplen Satz in einem Gesetzestext ergeben. Für die Zahnärzteschaft steht die umfassende Ausübung der Zahnheilkunde im Feuer – für die Patientinnen und Patienten ist die Versorgungssicherheit in Gefahr. Die Folgen für die Menschen und ihren Wahlkreis müssen auch die Politiker verstehen, die keine Fachpolitiker in Gesundheitsfragen sind. Wir haben noch eine letzte Chance, diese Regelung aus dem Gesetz zu bekommen. Es ist Zeit, zu handeln. Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten aus dem Wahlkreis.
Briefvorlage
Betreff: Warum riskieren Sie die kieferorthopädische Versorgung Ihrer Wähler? – Bitte streichen Sie die Änderung des § 28 SGB V
Sehr geehrte Frau …,
sehr geehrter Herr …,
die Reform des Gesundheitswesens und die Stabilisierung der Beitragssätze sind wichtige politische Ziele. Sparmaßnahmen müssen jedoch dort ansetzen, wo tatsächlich Einsparpotenziale bestehen – und dürfen gleichzeitig nicht die medizinische Versorgung der Bevölkerung gefährden.
Genau dies droht mit der im Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Änderung des § 28 SGB V. Danach sollen kieferorthopädische Leistungen künftig ausschließlich von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit abgeschlossener Fachzahnarztweiterbildung für Kieferorthopädie erbracht werden dürfen.
Diese Regelung würde das bewährte System der zahnärztlichen Versorgung grundlegend verändern – ohne erkennbaren Nutzen für Patienten oder Beitragszahler.
Alle approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzte erwerben im Studium Kenntnisse in Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung kieferorthopädischer Fehlstellungen. Zahnärzte bilden sich der Berufsordnung folgend ständig fort, um nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft Patientinnen und Patienten zu behandeln, so auch die kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte, die keine Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sind. Die Zahnmedizin ist bewusst als einheitlicher Heilberuf ausgestaltet, in dem alle Behandlungsmaßnahmen der Zahnheilkunde beinhaltet sind. Anders als in der Humanmedizin gibt es keine Fachgebietsbeschränkung, die bestimmte Behandlungen ausschließlich Fachzahnärzten vorbehält. Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt stellt eine besondere Qualifikation dar, begründet aber bislang kein ausschließliches Tätigkeitsrecht.
Qualität wird bereits heute durch qualitätsgesicherte Fort- und Weiterbildung, berufsrechtliche Sorgfaltspflichten, persönliche Haftung und die Verpflichtung zur Überweisung bei Überschreiten der eigenen Kompetenz sichergestellt. Eine gesetzliche Exklusivzuweisung ist hierfür weder erforderlich noch geeignet.
Die geplante Regelung hätte hingegen erhebliche negative Folgen:
- Sie würde qualifizierte und erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte von der Versorgung gesetzlich versicherter Patienten ausschließen.
- Sie käme für viele Praxen einem faktischen Berufsverbot gleich, obwohl sie seit Jahren erfolgreich und verantwortungsvoll kieferorthopädisch tätig sind.
- Sie würde das Versorgungsangebot insbesondere im ländlichen Raum deutlich einschränken und Wartezeiten und Anfahrtswege für Kinder und Jugendliche erheblich verlängern.
- Sie schafft kaum messbare Einsparungen für dieGesetzliche Krankenversicherung (GKV), verursacht aber erhebliche Versorgungsschäden.
Die entscheidende Frage lautet daher:
Warum soll eine funktionierende Versorgung eingeschränkt werden, wenn dadurch weder nennenswerte Einsparungen erzielt noch die Behandlungsqualität verbessert werden? Warum nehmen Sie in Kauf, dass Ihre Wählerinnen und Wähler künftig schlechteren Zugang zu kieferorthopädischer Versorgung haben?
Darüber hinaus bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Der Ausschluss qualifizierter Zahnärztinnen und Zahnärzte aus der GKV-Versorgung greift massiv in die Berufsausübungsfreiheit ein.
Ich bitte Sie daher eindringlich, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die vollständige Streichung der vorgesehenen Änderung des § 28 SGB V einzusetzen.
Es geht um die Sicherstellung einer wohnortnahen, qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen