FVDZ aktuell vom 12.03.2024
- BSG-Urteil: Honorarkürzungen sind rechtens
- MFA-Tarifabschluss: Regensburger Ärztenetz verfasst „Warnruf“
- US-Studie: App hilft bei Angst vorm Zahnarzt
- G-BA-Vorsitzender: Josef Hecken erwartet eine Mangelversorgung
Aus der Gesundheits- und Standespolitik
BSG-Urteil: Honorarkürzungen sind rechtens
Honorarkürzungen für TI-Verweigerer sind rechtens. Auf diesen kurzen Nenner lässt sich ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bringen, das vergangene Woche die Klage einer gynäkologischen Praxis abwies, der das Honorar wegen der Verweigerung, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, gekürzt worden war. Die Verpflichtung der Klägerin zur Anbindung an die TI stelle „keinen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit dar“, urteilte das BSG und folgte damit der Argumentation des Sozialgerichts Mainz als Vorinstanz. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden und hat Signalwirkung. „Wir können nur auch allen niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten empfehlen, sich an die TI anzuschließen, wenn sie Honorarabzüge vermeiden wollen“, sagt Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ). „Die Honorarkürzung als Sanktionsmittel gegen die Praxen sehen wir allerdings weiterhin nicht als probates Mittel, um Ärztinnen und Ärzte von der TI-Anbindung zu überzeugen.“ Es sei immer sinnvoller, Überzeugungen und Anreize zu schaffen, als etwas zu verordnen, das viel Geld kostet und dessen Nutzen für die Praxen völlig unklar bleibe. Die TI-Pauschale, die von den Krankenkassen derzeit gezahlt werde, decke zudem die Betriebskosten der TI in den Praxen nur in geringem Maße ab. Leider sei der Revisionsantrag eines Klägers zur Erstattung der Betriebskosten der TI-Anbindung zurückgezogen worden, bedauert Öttl.
BSG, FVDZ
MFA-Tarifabschluss: Regensburger Ärztenetz verfasst „Warnruf“
Eine Gegenfinanzierung der steigenden Gehälter für Medizinische Fachangestellte (MFA) fordert das Regensburger Ärztenetzwerk (RAEN) in einem „Warnruf an die Entscheidungsträger der GKV und der Regierungen“. Der Anstieg der MFA-Gehälter um 7,4 Prozent wird als „respektables Ergebnis“ anerkannt, doch gehe damit die „große Sorge“ einher, wie die Steigerung der Personalkosten von den Praxisinhabern bewältigt werden solle. Weiter heißt es, den Niedergelassenen werde wirtschaftlich „mehr und mehr das Wasser abgegraben“, die angekündigte Erhöhung des orientierenden Punktwerts um 3,85 Prozent in diesem Jahr trage keinesfalls die Mehrbelastung durch die steigenden Ausgaben. Die Werbung für die Niederlassung werde „zur Farce“, die ambulante Medizin sei in Gefahr, einen „stetigen Qualitäts- und Personalverlust“ zu erleiden. Hier zum „Warnruf“.
änd
US-Studie: App hilft bei Angst vorm Zahnarzt
Für Patientinnen und Patienten mit ausgeprägter Angst vorm Zahnarzt haben Forscher aus New York und Philadelphia eine App entwickelt, mit der die Furcht durch Prinzipien der kognitiven Verhaltenstherapie und interaktiver Übungen überwunden werden soll. Die Wissenschaftler vom NYU College of Dentistry und der Penn School of Dental Medicine entwickelten in einer Pilotstudie eine Verhaltenstherapie mit zwei Schritten. Einer davon ist die App mit Lehrmaterialien zum Thema Angst, Hilfestellungen wie Strategien für den Zahnarztbesuch oder Atemübungen. Die Teilnehmer der Studie sahen sich zudem Videos mit Alltagssituationen von Zahnärzten mit Patienten an und lernten anschließend, wie sie die Angst bewältigen können. Wer danach immer noch Beklemmungen hatte, nahm an einem Online-Gespräch mit einem Psychologen teil, bei dem ein Zahnarzt-Besuch simuliert wurde – mit Bohrgeräuschen und einem Arzt in OP-Kleidung. Das Ergebnis der Studie: Nach dem nächsten Zahnarzt-Besuch hatten 49 Prozent der Teilnehmer keine Angst mehr. 97 Prozent gaben an, dass sie sich jetzt in der Lage sehen, einen Zahnarzt-Termin wahrzunehmen.
zm online/Dental Resource Asia
Aus dem Verband
G-BA-Vorsitzender: Josef Hecken erwartet eine Mangelversorgung
Über aktuelle Herausforderungen des Gesundheitswesens aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat der unparteiische G-BA-Vorsitzende, Professor Josef Hecken, vergangene Woche im Saarland berichtet. Hecken war auf Einladung der Landesärztekammer und des Lions Clubs Saarbrücken angereist. Auch die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende Jeannine Bonaventura war an dem Abend dabei.
Eine der wesentlichen Herausforderungen der nächsten Zeit ist laut Hecken die künftige Finanzierung des Gesundheitssystems. „Dafür hat sich bislang keine Partei interessiert“, bemängelte er. Mit Blick auf die klinische Versorgung sagte der G-BA-Vorsitzende: Ein Gutachten belege, dass bundesweit 600 Krankenhäuser (statt heute knapp 2.000, Anm. der Red.) ausreichen würden. Aber eine solche Straffung sei politisch nicht durchsetzbar. Hecken erwartet eine Mangelversorgung, weil zu wenig Geld ins Gesundheitswesen gesteckt werde, sowie weiter steigende Krankenkassenbeiträge. Bonaventura gab Hecken in einem Gespräch mit auf den Weg: „Wir Zahnärzte sind Ihnen dankbar für den Einsatz zur PAR. Mit der 2020 vom G-BA veröffentlichen Richtlinie zur Behandlungsempfehlung bei PAR wurde endlich die Versorgung der Parodontitispatienten auf den aktuellen Wissensstand zur Diagnostik, Vorbehandlung, Therapie und Nachsorge von Parodontopathien gehoben. Was Minister Lauterbach mit den Kürzungen bei der Therapie macht, ist unverantwortlich für die Mundgesundheit der Bundesbürger. Die KZBV beziffert die Folgekosten durch die Einsparung bei der Parodontitisbehandlung auf 200 Millionen Euro im zahnärztlichen Bereich. Langfristig verantwortet das Bundesgesundheitsministerium durch die Sparmaßnahmen 35 Milliarden Euro indirekter Krankheitskosten.“
FVDZ
Aus der FVDZ akademie
Kongresse am Meer
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