FVDZ aktuell vom 03.06.2025

- FVDZ-Ökonomiekongress: Stellschrauben für eine erfolgreiche Praxis
- FVDZ: Neue GOÄ darf kein Modell für GOZ-Reform werden
- FVDZ-Webtalk: „Die GOÄ-Novelle kommt – Steigt der Reformdruck auf die GOZ“
- Sendung verpasst? FVDZ-Webtalk zum ePA-Roll-out auf dem FVDZ-YouTube-Kanal
- Deutscher Ärztetag: Große Mehrheit für GOÄ-Novelle
- KI: KBV-VV verabschiedet Positionspapier
- Cannabis: Bleibt das umstrittene Gesetz?
- Fortbildung am Meer: Noch Restplätze für den Sommerkongress in Binz frei
Aus dem Verband
FVDZ-Ökonomiekongress: Stellschrauben für eine erfolgreiche Praxis
Gute Teamarbeit und strukturierte Abläufe sind auch in der Zahnarztpraxis wesentlich für den Erfolg. Das fängt bei der Kommunikation und der Motivation an und endet mit den Arbeitsbedingungen und der betriebswirtschaftlichen Kalkulation. An welchen Stellschrauben gedreht werden kann und wie sich eine gut funktionierende Praxis mit zufriedenen Praxisinhabern und Mitarbeitern realisieren lässt, haben vergangene Woche 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 20. Ökonomie-Kongresses in Westerland auf Sylt erfahren. Zwei Tage lang stand ein umfangreiches und fundiertes Programm rund um BWL, Finanzen, Kommunikation, Konfliktmanagement, Ergonomie, Recht und Steuern zur Auswahl. Bereits am Abend vor der Kongresseröffnung hat Roland Kaden vom FVDZ-Landesverband Schleswig-Holstein beim Dental-Business-Evening gezeigt, wie es sich mit der GOZ ökonomisch sinnvoll arbeiten lässt. Die Gebührenordnung für Zahnärzte sorgte beim Jubiläumskongress auch generell für Diskussionsstoff. Schließlich hatten die Mediziner kurz zuvor beim Ärztetag für eine neue GOÄ abgestimmt. Der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl kommentierte das Ergebnis so: „Die Freiverbandsfamilie muss zusammenstehen, um einen ähnlichen Gau wie bei den Ärzten mit der Novellierung der GOÄ zu verhindern.“ Öttl war wie seine Stellvertreter Thomas Wolf und Jeannine Bonaventura sowie einige Mitglieder aus dem FVDZ-Bundesvorstand ebenfalls vor Ort auf Sylt. Einen ausführlichen Kongressbericht lesen Sie in der DFZ-Sommer-Ausgabe. Fotos und Videos vom Kongress gibt es jetzt schon hier.
FVDZ: Neue GOÄ darf kein Modell für GOZ-Reform werden
Die geplante Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – siehe Meldungen „Aus der Gesundheitspolitik“ – besorgt die Zahnärzteschaft hinsichtlich einer Reform der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ). In einer Pressemitteilung warnt der FVDZ: Die neue GOÄ darf kein Modell für die zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ) sein – Leistungsvielfalt erfordert gebührenrechtlichen Rahmen statt starrer Preislisten. „Die zahnärztliche Versorgung ist geprägt von hoher Individualität, vielfältigen Therapiewegen und erheblichem fachlichem Gestaltungsspielraum. Diese Komplexität lässt sich nicht in ein starres, listenartiges Gebührensystem pressen, ohne Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patienteninteresse gleichermaßen zu gefährden“, erklärt der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl. Der Vorsitzende des FVDZ-Landesverbandes Hessen Andreas Koch ergänzt: „Gerade in der Zahnmedizin, wo Prävention, Funktion, Ästhetik und Langzeitstabilität in komplexer Wechselwirkung stehen, ist eine starre Gebührentabelle nicht sachgerecht. Die GOZ braucht Spielräume, keine Preislisten.“ Eine Novellierung der GOZ dürfe nicht zur Verengung der zahnärztlichen Therapiefreiheit und nicht zur Entmündigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen.
FVDZ-Webtalk: „Die GOÄ-Novelle kommt – Steigt der Reformdruck auf die GOZ“
Die Verabschiedung der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) stößt in der Zahnärzteschaft auf geteiltes Echo. Befürchtet wird vor allem, dass die neue GOÄ zur Blaupause für eine neue zahnärztliche Gebührenordnung wird, obwohl die Systematik nicht für die GOZ übertragbar ist. Im FVDZ-Webtalk am 17. Juni 2025 um 19 Uhr sprechen der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl und FVDZ-Justiziar Michael Lennartz als Kenner des Gebührenrechts über mögliche juristische Risiken und politische Nebenwirkungen der GOÄ-Reform für die GOZ und über Handlungsoptionen für die Zahnärzteschaft hin zu einer gelungenen GOZ-Anpassung. Die Teilnahme ist kostenlos und per Mail an webtalk@fvdz.de oder über die FVDZ-Website möglich. Teilnehmende erhalten zwei Fortbildungspunkte (gemäß Richtlinien BZÄK/DGZMK).
Sendung verpasst? FVDZ-Webtalk zum ePA-Roll-out auf dem FVDZ-YouTube-Kanal
Was haben die elektronische Patientenakte und Schrödingers Katze gemeinsam? Ein Gedankenexperiment, das FVDZ-Digitalvorstand Kai-Peter Zimmermann gar keine Probleme bei der Antwort bereitet: „Die ePA ist da und gleichzeitig ist sie auch nicht da“, sagte Zimmermann. Alle gesetzlich versicherten Patienten, die nicht widersprochen haben, haben jetzt eine e-Akte. Und gleichzeitig ist die Akte aber auch nicht da – zumindest in den Praxen. Denn dort sei sie noch nicht angekommen – auch wenn sie die „Krönung der Digitalisierungsstruktur“ sei. Beim FVDZ-Webtalk „Die ePA rollt – Update für die Praxis“ führten Digitalvorstand Zimmermann und Rechtsanwalt Dirk Wachendorf ihre Zuhörer Stück für Stück durch den nun begonnenen Roll-out der ePA bis hin zur verpflichtenden Anwendung im Oktober. Wachendorf leitete die Zuhörer dabei durch alle Haken und Ösen, die zur Anwendung der ePA in den Praxen zu berücksichtigen sind und beantwortete zahlreiche Fragen, die sich aus der Zuhörerschaft auftaten. Für alle, die den FVDZ-Webtalk vergangene Woche verpasst haben: Auf dem FVDZ-YouTube-Kanal kann der Webtalk noch „nachgeschaut“ werden.
Aus der Gesundheits- und Standespolitik
Deutscher Ärztetag: Große Mehrheit für GOÄ-Novelle
Über fast ein Jahrzehnt wurde die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verhandelt – jetzt hat sich der 129. Deutsche Ärztetag mit einer überraschend großen Mehrheit für den von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelten Entwurf ausgesprochen. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt hatte in seiner ausführlichen Rede zuvor die Vorzüge der GOÄneu dargestellt und gewarnt, dass die Glaubwürdigkeit des ärztlichen Berufsstands auf dem Spiel stehe, sollten die Delegierten den Entwurf ablehnen. Im Vorfeld des Ärztetages hatte es eine relativ breite Ablehnung des Entwurfs innerhalb verschiedener Fachgesellschaften gegeben, die nun wohl gekippt sein dürfte. Der GOÄ-Entwurf sieht eine Erhöhung des PKV-Ausgabevolumens über alle Bereiche von insgesamt 13,2 Prozent vor. Vor allem die Leistungen der „sprechenden Medizin“ erfahren in der neuen GOÄ eine Aufwertung, rein technische Leistungen ‒ wie etwa die der Labormediziner oder Radiologen ‒ werden schlechter bewertet. Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte bei ihrem ersten Auftritt vor der versammelten Ärzteschaft zur Eröffnung des Ärztetages betont, sie begrüße es ausdrücklich, dass ein Reformvorschlag zur Novellierung der GOÄ vorliege. Die Erleichterung, dass die GOÄ nun auf den Weg gebracht wurde, war BÄK-Präsident Reinhardt und PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther nach der Abstimmung anzusehen. Jetzt liegt der Ball im Feld von Gesundheitsministerin Warken, dass „leistungsgerechtere Honorare“ mit der neuen GOÄ erzielt werden. Einen Zeitplan für die Umsetzung der Rechtsverordnung hat die Ministerin noch nicht genannt. In der Zahnärzteschaft stößt die GOÄ-Novelle auf ein geteiltes Meinungsbild (siehe dazu auch Meldungen „Aus dem Verband“).
Quelle: Ärztezeitung, Ärzteblatt, Tagesspiegel Background
KI: KBV-VV verabschiedet Positionspapier
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat ein Positionspapier zum Einsatz von KI-Systemen in Vertragsarztpraxen verabschiedet – mit der Forderung nach Rechtssicherheit, praxisgerechten Rahmenbedingungen und einer stärkeren Herstellerverantwortung. Zusätzliche nationale Regelungen oder Vorgaben der Selbstverwaltung neben dem AI-Act auf EU-Ebene werden abgelehnt. Entsprechend wichtig sei es, KI-Systeme so zu gestalten, dass eine ärztliche Kontrolle jederzeit möglich ist; und von Herstellern wird mehr Transparenz erwartet, etwa zu Datenschutz (Informationen zu Serverstandorten und Datenverarbeitung) und zur Nachvollziehbarkeit der Funktionsweise (verständliche Betriebsanleitungen).
Quelle: änd, KBV
Cannabis: Bleibt das umstrittene Gesetz?
Virologe Hendrik Streeck (CDU) soll neuer Drogenbeauftragter der Bundesregierung werden; Streeck ist bei der Wahl am 23. Februar in den Bundestag eingezogen. Ein wichtiges Thema dürfte der Umgang mit der umstrittenen Legalisierung von Cannabis sein. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine „ergebnisoffene Evaluierung“ noch für dieses Jahr vereinbart. Dazu sagte die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im FAZ-Interview, sie habe das seit April 2024 geltende Cannabisgesetz der damaligen Ampel nicht unterstützt, nun wolle sie das Ergebnis der Evaluation abwarten. „Verstörend“ sei für sie allerdings der Anstieg beim Konsum von medizinischem Cannabis, deren Verbrauch sich seitdem verdreifacht habe; es sei sehr einfach, online an eine Verschreibung zu kommen. Bereits im März hatte, nach Angaben der DAZ, die Ärztekammer Nordrhein gefordert, Medizinalcannabis allein im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zu verschreiben. Die Apothekerkammer Nordrhein ist ebenfalls im März gerichtlich gegen die Online-Verschreibungspraktiken eines Cannabis-Rezeptportals vorgegangen. Und das Landgericht Hamburg hatte in selben Monat Verstöße gegen das Werbeverbot für Fernbehandlungen sowie das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel festgestellt.
Quelle: PZ, dpa, FAZ, DAZ
Aus der FVDZ akademie
Fortbildung am Meer: Noch Restplätze für den Sommerkongress in Binz frei
Fortbildung am Meer: Noch Restplätze für den Sommerkongress in Binz frei
Wer sich bis jetzt noch nicht für den Zahnärzte Sommerkongress des Freien Verbandes angemeldet hat, sollte sich beeilen. Es gibt noch ein paar Restplätze. Im vergangenen Jahr musste der beliebte Kongress bei Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie ihren Praxisteams wegen eines Wasserschadens vom Hotel Kaiserhof auf Usedom nach Binz auf Rügen verlegt werden. Dort findet der Kongress auch in diesem Jahr wieder statt – und zwar vom 16. bis 20. Juni 2025. Seien Sie dabei und freuen Sie sich auf ein breites Themenspektrum mit informativen Vorträgen und praxisorientierten Seminaren aus verschiedenen Bereichen der Zahnmedizin. Auf dem Programm stehen unter anderem „Der endodontische Notfall“, „Mut zur Zahnerhaltung“ und „Quo vadis Prothetik“ sowie Themen wie „KI im Praxisalltag“, „Praxiskommunikation“ und „Praxismarketing“. Aufgepasst: Assistentinnen und Assistenten (Mitglieder des FVDZ) profitieren von besonders günstigen Tarifen. Das komplette Programm, viele weitere Infos sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Seminarprogramm 1. Halbjahr 2025
Alle Fortbildungsangebote für das 1. Halbjahr 2025 und Informationen zu den Anmeldebedingungen finden Sie im hier.