FVDZ aktuell vom 3.3.2026

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  • BV-Klausurtagung: „Wir müssen für alles gerüstet sein“
  • 2 Wochen, 2 Messen: Besuchen Sie uns am FVDZ-Stand! 
  • 6. und 7. März – Fachkongress „Dentale Perspektiven“ bei der Zahntechnik Plus
  • 13. bis 14. März – infotage FACHDENTAL München
  • BPC-Ausschuss: Ethanol im Desinfektionsmittel kann bleiben 
  • Patientenbefragung: für eine bessere Behandlung
  • Gesundheitsdaten-Speicherung: GFF klagt weiter
  • GKV: Zwei Mitarbeiter für 1.000 Versicherte
  • Praxistipp: Streitigkeiten nur noch mit Anwalt vor Gericht

 

Aus dem Verband 

BV-Klausurtagung: „Wir müssen für alles gerüstet sein“

Gespannt warten die Akteure im Gesundheitswesen auf das, was die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte GKV-Finanzkommission Ende des Monats von sich geben wird. „Es gibt jede Woche neue Ideen und Vorschläge von verschiedenen Seiten, die die Ungeduld deutlich machen“, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl bei der Klausurtagung des Bundesvorstands (BV) am Wochenende in Leipzig. „Dem schließen wir uns nicht an, aber wir werden mit Argumenten in jede Richtung strategisch gerüstet sein, wenn die Ergebnisse der Finanzkommission vorliegen.“ Klar sei: Der FVDZ will keinen Systemwandel, weshalb der Bundesvorsitzende auch die Aussage von Gesundheitsministerin Warken hervorhob, das zahnmedizinische Leistungen im GKV-Katalog nicht zur Disposition stünden. Dennoch – und damit beschäftigte sich der BV intensiv und lösungsorientiert – gebe es den Hinweis der Ministerin, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen ihren Sparbeitrag leisten müssten. Sehr strategisch ausgerichtet wurde im Bundesvorstand auch über Sinn und Unsinn einer Zuckersteuer sowie die Zukunft der traditionellen FVDZ-Kongresse und die Gremienstrukturen des Verbands diskutiert. Wenn die Köpfe nach den Gesprächen rauchten, machten sich die BV-Mitglieder auf zum Standbesuch des FVDZ bei der FACHDENTAL Leipzig gleich neben dem Tagungsort. Auch dort gab es viele Gespräche mit Mitgliedern und solchen, die es werden wollen. Der Landesvorstand des FVDZ-Sachsen hielt am Messewochenende durchgängig die Stellung am Stand zum kollegialen Austausch.

Wartungsfreie Feuerlöscher: Rabatte für Mitglieder

Die Wartung von Feuerlöschern alle zwei Jahre ist eine von vielen lästigen Pflichten in der Zahnarztpraxis. Seit dem 1. März hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte eine Kooperation mit der Brandschutz-Firma PRYMOS, die als einzige zehn Jahre wartungsfeie Feuerlöscher anbietet. FVDZ-Mitglieder erhalten 14,5 Prozent Preisnachlass (UVP) auf die Produkte von PRYMOS mit dem Rabatt-Code fvdz-01, der direkt im E-Shop eingelöst werden kann. In der aktuellen Ausgabe unseres Magazins „Der Freie Zahnarzt“ können Sie ein Interview zum Thema Brandschutz in Praxen lesen. Hier geht’s zu den PRYMOS-Produkten.

2 Wochen, 2 Messen: Besuchen Sie uns am FVDZ-Stand! 

FVDZ-Mitglieder können sich bei Messen in den nächsten zwei Wochen Vorteile sichern. Seien Sie dabei!  

6. und 7. März – Fachkongress „Dentale Perspektiven“ bei der Zahntechnik Plus 

In Leipzig steht während der Messe Zahntechnik Plus auch der Fachkongress „Dentale Perspektiven – Die zahntechnische Versorgung 2035“ auf dem Programm. Exklusives Angebot: Mit dem Rabattcode ZTP26FVDZ7 für FVDZ-Mitglieder erhalten Sie 10 Euro Ermäßigung auf Ihre Anmeldung.

13. und 14. März – infotage FACHDENTAL München 

Fachlich, sportlich und kollegial. So startet der Freie Verband Deutscher Zahnärzte als offizieller Partner in die infotage FACHDENTAL München und macht die Messe zur Bühne für Austausch und Teamgeist. Die Messe gilt als wichtiger Branchentreff in der Region. Mittendrin ist der FVDZ als größter unabhängiger Berufsverband für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland. Unter dem Motto „Sportsommer der Präventionsweltmeister“ wird der FVDZ-Messeauftritt in Halle 4, Stand 4G09 sportlich und aktiv. Er verbindet Prävention mit Bewegung und Gemeinschaftssinn. Als offizieller Partner prägt der FVDZ die Messe auch fachlich und inhaltlich. In der dental arena, direkt vis-à-vis des Messestands, referieren Mitglieder des FVDZ-Bundesvorstands. Der gesamte Bundesvorstand sowie die Landesvorstände sind vor Ort und freuen sich auf Gespräche mit Ihnen. Sichern Sie sich jetzt schon ein kostenloses Ticket mit dem Code FVDZBAYERN2026 

Aus der Gesundheits- und Standespolitik 

BPC-Ausschuss: Ethanol im Desinfektionsmittel kann bleiben 

Es war spannend bis zum Schluss, doch jetzt ist klar: Ethanol kann weiterhin zur Verwendung in Hand- und anderen Desinfektionsmitteln verwendet werden. Die Empfehlung dafür hat vergangene Woche der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur ausgesprochen. Eine abschließende Bewertung, ob Ethanol als krebserregender und reproduktionstoxischer Stoff einzustufen ist, hat der Ausschuss nicht vorgenommen. Die meisten Belege für Ethanol als karzinogenem oder reproduktionstoxischem Stoff stammten aus „dem freiwilligen oralen Konsum alkoholischer Getränke“, heißt es aus dem Ausschuss. Dies sei kein ausreichender Grund dafür, Ethanol auch für Desinfektionsmittel zu verbieten. Für den Bereich der Desinfektion wurde nach Einschätzung des BPC eine sichere Verwendung nachgewiesen. Die EU-Kommission muss die Entscheidung des BPC nun noch verabschieden. Danach kann für ethanolhaltige Produkte gemäß der Biozidprodukte-Verordnung eine nationale Zulassung beantragt werden.
Quelle: BZÄK, Ärzteblatt 

Patientenbefragung: für eine bessere Behandlung

Öffentliche Arzt-Bewertungsportale sind umstritten, weil sie willkürliche Schmähkritik ermöglichen. Dennoch wünschen sich viele Mediziner und Zahnmediziner ein ehrliches Feedback zur Behandlungsqualität und zur Praxis. Deshalb hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) ein Patienten-Befragungstool entwickelt. Zugriff auf die Daten der Online-Umfrage haben nur die Niedergelassenen. Mit acht Fragebögen können Praxisinhaber Themen wie die Gesamtzufriedenheit der Patientinnen und Patienten, die Erreichbarkeit der Praxis, die Verständlichkeit der Aufklärung oder die Sauberkeit der Praxisräume eruieren. Hinzu kommen behandlungsspezifische Detailfragen etwa zur Betäubung oder zur PZR.  Die Befragung ist anonym in wenigen Minuten via Smartphone, Tablet oder PC ausfüllbar. Für die Nutzung des Online-Tools fallen allerdings Gebühren an: Eine dreimonatige Befragung inklusive Auswertung kostet für den Fragebogen zur PZR 299 Euro. Für alle anderen Module zahlen Praxen jeweils 499 Euro. Im Preis enthalten sind bis zu 100 ausgefüllte Fragebögen. Nähere Infos gibt es hier.
Quelle: zm online, Deutsches Krankenhausinstitut 

Gesundheitsdaten-Speicherung: GFF klagt weiter

Das Gerichtsverfahren gegen die Speicherung der (ePA-)Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich Versicherten wird fortgesetzt: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), wehren sich seit 2022 gegen die Datensammlung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ). Sie kritisieren, dass dagegen keine Möglichkeit des Widerspruchs vorgesehen ist. Zudem sehen sie Sicherheitsrisiken. Nach Auffassung von GFF und CCC wird gegen Grundrecht verstoßen, über die eigenen Daten zu bestimmen, und gegen EU-Datenschutzrecht. Das 2019 in Kraft getretene „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) sieht vor, dass die Krankenkassen unter anderem ärztliche Diagnosen ihrer Versicherten übermitteln – pseudonymisiert und damit re-identifizierbar. „Es braucht Klarheit zur Sicherheit und zum Widerspruchsrecht, schon weil inzwischen der Kreis der nutzungsberechtigten Stellen ganz erheblich erweitert wurde“, sagt Kurz. Vor allem ein umfangreicher Zugriff des Gesetzgebers wird ermöglicht (§ 303e SGB V). Quelle: GFF, änd, FVDZ 

GKV: Zwei Mitarbeiter für 1.000 Versicherte

Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen machten einen geringen Teil der Gesamtausgaben aus, meldet der GKV-Spitzenverband in seinem Magazin „90 Prozent“ (Ausgabe 46) 2024 lag ihr Anteil bei 3,86 Prozent, 2015 noch bei 4,88 Prozent. Das seien zu etwa 85 Prozent Personalkosten. Im Durchschnitt benötigten Kassen knapp zwei Mitarbeiter für 1.000 Versicherte. Bei Fusionen bliebe die Anzahl der Versicherten sowie der Betreuungsaufwand unverändert, weshalb dann auch Personalkosten nur geringfügig reduziert werden könnten. Gleichwohl sei Personal reduziert worden – von 136.493 Vollzeitstellen im Jahr 2015 auf 132.250 im Jahr 2024 (-3,1 Prozent). Die Anzahl der Versicherten hingegen sei im gleichen Zeitraum von 70,7 auf 74,6 Millionen gestiegen (+5,4 Prozent). Während die Verwaltungskosten für einen GKV-Versicherten bei 170,04 Euro im Jahr 2024 gelegen hätten, seien diese für einen PKV-Vollversichertem 2023 (neuere Zahlen wurden noch nicht veröffentlicht) mit 518 Euro zu beziffern.  
Quelle: GKV, änd

 

Praxistipp der Woche

Streitigkeiten nur noch mit Anwalt vor Gericht

Zu Jahresbeginn ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten, die weitreichende Folgen für Zahnärztinnen und Zahnärzte hat – unter anderem auf ihre Honorarforderungen. In § 71 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist eine neue Ziffer 9 eingefügt worden, wonach die Landgerichte seit 1. Januar 2026 ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands ausschließlich in Streitigkeiten aus Heilbehandlungen zuständig sind. Hier geht es zur Aufzeichnung des FVDZ-Webtalk „Honorarverlust vermeiden – Neue Systematik beachten“, in dem der Justiziar des FVDZ Michael Lennartz und der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl kürzlich das Thema ebenfalls diskutiert haben.