FVDZ aktuell vom 05.03.2025

- FVDZ-Webtalk: „Wir haben es selbst in der Hand, die GOZ gut zu nutzen“
- GOZ verständlich erklärt: Jetzt kostenlosen Flyer downloaden!
- IDS 2025: Der Pflichttermin für die Dentalbranche
- Forderung an alten Bundestag: Sondervermögen Gesundheit
- Forderung an neue Regierung I: „Hineinregieren“ stoppen
- Forderung an neue Regierung II: Bagatellgrenze für Regresse
- Praxis-Ökonomie-Kongress feiert 20-jähriges Jubiläum
Aus dem Verband
FVDZ-Webtalk: „Wir haben es selbst in der Hand, die GOZ gut zu nutzen“
Lässt sich eine Zahnarztpraxis mit einer fast 40 Jahre alten Gebührenordnung heute noch wirtschaftlich führen? Diese Frage stand gestern Abend beim FVDZ-Webtalk „GOZ richtig anwenden – Abrechnung mit System“ im Fokus. Und die Antwort kam schnell: Ja, das geht. Die Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Romy Ermler, der Vorstandsvorsitzende der ZAeG, Andreas Janke, und der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl haben aufgezeigt, welche Spielräume die GOZ hat und dass der Umgang mit diesen Spielräumen eine Teamleistung sein sollte. „Ich muss mich beim Blick auf den Heil- und Kostenplan immer zusammen mit meinem Team fragen: Schaffe ich die Behandlung in der Zeit?“, sagte Andreas Janke. Sofern das nicht der Fall sei, müsse der Steigerungsfaktor angepasst werden. Janke appellierte auch an eine gute und ehrliche Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten. Romy Ermler rief die Zahnärzteschaft zur Geschlossenheit auf: „Nur gemeinsam können wir es schaffen, unsere GOZ zu reformieren.“ Die BZÄK arbeite im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern daran, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Auch gebe es seitens der BZÄK sehr viele hilfreiche Infos für den Umgang mit der GOZ, beispielsweise Musteranträge oder Merkblätter für Patienten. Auch Christian Öttl ermunterte die Zuhörer, die vorhandene GOZ so zu nutzen, dass die Praxis überleben, qualitativ hochwertige Zahnmedizin und die flächendeckende Versorgung erhalten bleiben können: „Wir haben es selbst in der Hand“, fasste der FVDZ-Bundesvorsitzende zusammen. Den Webtalk können Sie sich auch ab sofort auf Youtube ansehen.
GOZ verständlich erklärt: Jetzt kostenlosen Flyer downloaden!
Seit dem Jahr 1988 haben sich die Zahnarzthonorare kaum verändert – doch was bedeutet das genau? Unser übersichtlicher Info-Flyer erklärt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) klar und verständlich. Er zeigt, warum eine angemessene Vergütung in der Zahnmedizin essenziell ist. Ideal für Ihre Praxis und zum Aushang im Wartezimmer geeignet! Den Info-Flyer können Sie sich hier in verschiedenen Größen herunterladen.
IDS 2025: Der Pflichttermin für die Dentalbranche
Vom 25. bis 29. März 2025 bringt die 41. Internationale Dental-Schau (IDS) als führende Messe der Zahnmedizin Fachleute aus aller Welt in Köln zusammen. Ob Künstliche Intelligenz, Cloudcomputing, 3D-Druck oder innovative Materialien – die IDS ist der Blick in die Zukunft der Branche und sorgt für Wissenstransfer und fachlichen Austausch. Die Gelegenheit, um wertvolle Kontakte zu knüpfen sowie potenzielle Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen. Besonders am IDS-Samstag, der den Nachwuchs der Dentalbranche in den Fokus stellt. Unter IDS für Studenten | IDS können sich Studierende ihr kostenloses Ticket für den 29. März 2025 sichern. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lädt als Interessenvertretung der Zahnärzteschaft und Impulsgeber zum Austausch mit dem Bundesvorstand sowie weiteren Experten an seinen Stand in Halle 10.2 Stand L 008 ein. „Sprechen Sie mit uns über Ihre Ideen für die Zahnmedizin der Zukunft und lassen sie uns Lösungen für die zentralen Herausforderungen der Branche diskutieren“, lädt der FVDZ-Bundesvorsitzende Christian Öttl ein. Es geht aber nicht nur um Politik und Fachliches – denn am FVDZ-Stand warten auch Gewinne, Spaß und eine Barista Coffee Station. „Lassen Sie sich inspirieren und feiern Sie mit uns 70 Jahre FVDZ“, so Öttl weiter. Mehr Informationen zur IDS gibt es hier und auf dem FVDZ-Instagram-Kanal.
Aus der Gesundheits- und Standespolitik
Forderung an alten Bundestag: Sondervermögen Gesundheit
Die Welt steht bekanntermaßen Kopf, weshalb jetzt schnell Lösungen für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Form von Geld hermüssen. Neben der Lockerung der Schuldenbremse und einem Milliardenpaket für die Verteidigung ist die Rede von einem Sondervermögen Infrastruktur von bis zu 500 Milliarden Euro – wie und ob davon auch das Gesundheitswesen profitieren könnte, ist noch völlig offen. Bislang ist im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD wohl die Rede von Investitionen in Krankenhaus-Infrastruktur. Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, begründete die Forderung nach einem Sondervermögen für den Gesundheitsbereich gegenüber der Stuttgarter Zeitung mit der desaströsen Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der akute Handlungsbedarf im Gesundheitswesen müsse berücksichtigt werden, sagte er. „Es wäre wichtig, etwa Krankenhäuser als Teil existenzieller Daseinsvorsorge mit einzubeziehen.“ Auf Dauer werde es allerdings nicht helfen, immer mehr Geld in ein defizitäres System zu leiten, stattdessen brauche es Strukturreformen und einen kritischen Blick auf die Ausgaben. Ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung, Kostenbewusstsein und Steuerung der Patienten könne dazu beitragen. Die Sondervermögen des Bundes sollen noch im März durch die Mitglieder des alten Bundestags beschlossen werden, weil es dann noch keine Sperrminoritäten von AfD und Linke gibt, falls CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP zusammenstimmen. Im Hintergrund allerdings rumort es, vor der Konstitution eines neuen Bundestags über derart weit in die Zukunft reichenden Dinge noch mit den alten Mehrheiten abzustimmen.
Quelle: Stuttgarter Zeitung, Tagesspiegel Background, Ärzteblatt
Forderung an neue Regierung I: „Hineinregieren“ stoppen
Der Gesundheitspolitische Arbeitskreis der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Schleswig-Holstein (MIT SH) hat ein „Gesundheitspolitisches Handlungskonzept 2025“ erarbeitet zu Aspekten wie Krankenversicherung, Deregulierung, Selbstverwaltung und Eigenverantwortung unter Mitwirkung von Thomas Drabinski (Institut für Mikrodaten-Analyse Kiel) sowie des FVDZ-Landesverbandes SH, der Zahnärztekammer und KZV SH. Gefordert wird die Einführung differenzierter Krankenkassentarife (Basisabsicherung, Wahlleistungen) unter Beibehaltung des Dualen Systems, ohne dafür weiterhin versicherungsfremde Leistungen aus dem Beitrags- statt dem Steueraufkommen zu verwenden. Zur Deregulierung zählt die Arbeitsgruppe neben Bürokratieabbau, Digitalisierung und vereinfachter Zulassungen für Medizinprodukte die „Einführung leistungsorientierter, unabhängiger Honorarordnungen für die Heilberufe mit festgelegter regelmäßiger Anpassung ohne Budgetierung“. Die Selbstverwaltung gelte es wieder zu stärken unter „umfassender Einbeziehung“ bei allen Gesetzgebungsverfahren, ohne weiteres „Hineinregieren der Politik in die Selbstverwaltung einschließlich des G-BA“. Zur Eigenverantwortung gehöre eine Förderung von Prävention durch Patientenaufklärung sowie eine sozialverträgliche Eigenbeteiligung aufgrund begrenzter Ressourcen, aber auch eine Patientensteuerung (Notfall-, Akutversorgung, Primärarztprinzip).
Quelle: MIT SH, änd
Forderung an neue Regierung II: Bagatellgrenze für Regresse
Die Ampelkoalition hatte vorgesehen, eine Bagatellgrenze im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) zu verankern. Für Regresse gegenüber Praxen sollte eine Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 300 Euro fürs Quartal gelten; unterhalb dieses Betrags hätten die Krankenkassen keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr beantragen können. Deshalb appelliert nach einer Meldung des Ärztenachrichtendienstes (änd) nun der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa), die neue Bundesregierung müsse sich das Ziel setzen, Niedergelassene endlich von zeitraubender Bürokratie zu entlasten; zumal die Ampel in ihrer Begründung für den vorgesehenen GVSG-Passus Zahlen der KBV gefolgt sei, wonach „mit der Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro je Betriebsstättennummer, Krankenkasse und Quartal in § 106b Absatz 2 SGB V rund 70 Prozent der bislang durchgeführten Prüfverfahren“ entfallen könnten.
Quelle: änd
Aus der FVDZ akademie
Praxis-Ökonomie-Kongress feiert 20-jähriges Jubiläum
Better Together – Teamwork als Erfolgsfaktor für die Praxis: Unter diesem Motto findet der 20. Praxis-Ökonomie-Kongress des Freien Verbandes vom 29. bis 31. Mai 2025 erneut in Westerland auf Sylt statt. Die Herausforderungen in einer modernen Zahnarztpraxis lassen sich heute kaum noch im Alleingang bewältigen. Erfolgreiche Praxen zeichnen sich durch starke Teams aus, in denen Fachkompetenz, Kommunikation und gegenseitige Unterstützung Hand in Hand gehen. „Better Together“ ist daher weit mehr als ein Motto – es ist der Schlüssel zu langfristigem Erfolg und Zufriedenheit im Praxisalltag. Gemeinsam mit erfahrenen Referentinnen und Referenten möchten wir Ihnen zeigen, wie ein gut funktionierendes Team nicht nur die Behandlungsqualität steigert, sondern auch das Arbeitsklima positiv beeinflusst. Das ausführliche Programm mit Buchungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Homepage hier.
Seminarprogramm 1. Halbjahr 2025
Alle Fortbildungsangebote für das 1. Halbjahr 2025 und Informationen zu den Anmeldebedingungen finden Sie im FVDZ-Seminarkalender.