FVDZ aktuell vom 21.10.2025

- Gesundheitspolitik im Saarland: Direkter Dialog mit TK-Chef
- Bundesgeschäftsstelle: Viel Applaus für langjährige Mitarbeiterinnen
- DGI-Spezial 2025: Orale Hart- und Weichgewebe reparieren und regenerieren
- KBV-PraxisBarometer: TI-Störungen weiter häufig
- Schätzerkreis: Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent
- KBV: Mehr Karenzzeit für AU spart 100 Millionen
- Kreis Cochem-Zell: Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung
- Praxistipp der Woche: Zahnfarbenbestimmung im Gebührenrecht
Aus dem Verband
Gesundheitspolitik im Saarland: Direkter Dialog mit TK-Chef
Bei einem gesundheitspolitischen Fokusgespräch der FDP Saar war am vergangenen Mittwoch in Saarbrücken Stephan Groh, Leiter der Techniker Krankenkasse (TK) im Saarland, zu Gast. Auch die stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Jeannine Bonaventura, nahm aktiv an der Diskussion teil. Im Mittelpunkt standen aktuelle Fragen der Gesundheits- und Versorgungspolitik – von der haus- und fachärztlichen Versorgung über die Rolle der Krankenkassen bis hin zu den Herausforderungen in der Zahnmedizin. Groh betonte die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenkassen und sprach sich für eine effizientere Ausgabensteuerung aus. Die TK hält an ihrer Linie fest, über Kostendämpfungsmaßnahmen wie eine Reduzierung der jährlichen Veränderungsraten in der zahnärztlichen Vergütung zu diskutieren. Bonaventura machte deutlich, dass Sparpläne zulasten der zahnärztlichen Versorgung den gegenteiligen Effekt haben: „Wer Prävention schwächt und Leistung deckelt, spart nicht – er verschiebt nur die Kosten in die Zukunft. Wir brauchen Investitionen in Qualität und Strukturen, nicht Kürzungen.“ Der Freie Verband weist seit Langem darauf hin, dass die zunehmende Budgetierung und Bürokratisierung die Praxen belasten und gerade in ländlichen Regionen die Versorgung gefährden. Das Gespräch in Saarbrücken zeigte, wie wichtig der direkte Dialog zwischen Politik, Kassen und freier Zahnärzteschaft ist. Nur so kann die Gesundheitsversorgung nachhaltig gesichert werden.
Bundesgeschäftsstelle: Viel Applaus für langjährige Mitarbeiterinnen
Manche Personal-Experten empfehlen drei bis fünf Jahre. Dass diese vermeintliche Karriereformel für einen Verbleib im Unternehmen nicht in allen Branchen gilt, haben Karin Gönnersdorf und Doris Bungartz bewiesen. Die beiden Mitarbeiterinnen der FVDZ-Bundesgeschäftsstelle in Bonn haben sich für die Treue-Variante entschieden. Karin Gönnersdorf arbeitet seit stolzen 45 Jahren in der Mitgliederverwaltung im Freien Verband und geht zum Jahresende in den verdienten Ruhestand. Das gilt auch für Doris Bungartz, die 25 Jahre lang an der Zentrale der Bundesgeschäftsstelle Anrufer mit wertvollen Infos versorgt hat und sich zudem um den Zahnmedizinischen Austauschdienst kümmerte. Beide Mitarbeiterinnen waren auf der FVDZ-Hauptversammlung in Berlin dabei und wurden vom Bundesvorsitzenden Christian Öttl und Geschäftsführer Ralf Rausch geehrt und geherzt. Viel Applaus der Delegierten inklusive.
DGI-Spezial 2025: Orale Hart- und Weichgewebe reparieren und regenerieren
Auch in diesem Jahr profitieren FVDZ-Mitglieder von einer besonderen Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI). Am 29. November 2025 lädt das DGI-Spezial nach Düsseldorf ein. Unter dem Titel „Orale Hart- und Weichgewebe reparieren und regenerieren“ beleuchten renommierte Referentinnen und Referenten interdisziplinär aktuelle Entwicklungen aus oraler Biologie, Endodontie, Parodontologie und Chirurgie. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen sich auf ein abwechslungsreiches Programm freuen, das neueste wissenschaftliche Erkenntnisse mit praxisnahen Anwendungen verbindet. Exklusiv für FVDZ-Mitglieder: Tickets können zu den gleichen günstigen Konditionen wie für DGI-Mitglieder erworben werden. Mehr Informationen gibt es hier.
Aus der Gesundheits- und Standespolitik
KBV-PraxisBarometer: TI-Störungen weiter häufig
Laut jüngstem PraxisBarometer Digitalisierung 2025 der KBV gibt es nach wie vor Nachholbedarf bei der technischen Stabilität. So gab es im Vergleich zum Vorjahr kaum Rückgänge der TI-Störungshäufigkeit. Mehr als die Hälfte der 1.700 befragten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten berichteten von täglichen oder wöchentlichen Störungen. Die Umfrage zeigt zudem erste Erfahrungen der Niedergelassenen mit der ePA auf. Viele Praxen bewerten einzelne Funktionen positiv, etwa die Medikationsliste, zugleich wird der Aufwand (Patientenaufklärung, Installation, Aktivierung) von einer Mehrheit als hoch eingeschätzt. Technische Probleme und PVS-Unterschiede lassen die Zufriedenheit sinken. Ein PVS-Wechsel ist jedoch mit großem Aufwand verbunden. „Hier brauchen die Praxen mehr Transparenz, eine durch kostenfreie Interoperabilität verbesserte Datenportabilität sowie finanzielle Anreize, damit ein solcher Wechsel möglich ist“, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.
Quelle: KBV, DÄ
Schätzerkreis: Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent
Der GKV-Schätzerkreis hat vergangene Woche seine Prognose für das nächste Jahr vorgestellt: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird für das Jahr 2026 auf 2,9 Prozent geschätzt und steigt damit im Vergleich zu 2025 um 0,4 Prozentpunkte. Vorausgegangen waren Beratungen der Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes, die den Schätzerkreis bilden. Die Prognose war nicht einvernehmlich. Der durchschnittliche Beitragssatz von 2,5 Prozent für 2025 ist schon im Jahresverlauf von der Realität eingeholt worden. Von Seiten des GKV-Spitzenverbandes heißt es, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liege bereits heute bei 2,94 Prozent. Der Vorsitzende des GKV-SV Oliver Blatt sagte, mit der neuen Schätzung sei keine Entwarnung verbunden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte allerdings schon vor der Veröffentlichung der Schätzung bei einer Pressekonferenz gesagt, dass die Beiträge im nächsten Jahr stabil blieben. Begründet hatte sie das mit dem 2-Milliarden-GKV-Sparpaket, das das Bundeskabinett kurz vorher auf den Weg gebracht hatte. Tagesspiegel Background sprach von einem „kommunikativen Stunt“, den das BMG hingelegt habe.
Quelle: Ärzteblatt, Tagesspiegel Background, GKV, Bundesamt für Soziale Sicherung
KBV: Mehr Karenzzeit für AU spart 100 Millionen
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Andreas Gassen hat sich in der vergangenen Woche für eine Lockerung der Krankschreibungspflicht stark gemacht. Eine Krankschreibung erst ab dem 4. oder 5. Tag könne das Gesundheitssystem stark entlasten, unnötige Arztbesuche könnten so entfallen. Die gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziere „abertausende Arztbesuche, die aus unserer Sicht nicht nötig wären“, sagte der KBV-Chef dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Gassen spricht sich dafür aus, die Ausnahmeregelung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) am 1. oder 2. Tag aus dem Gesetz zu streichen. Die bisherige Frist (3 Tage) könne generell auf 4 oder 5 Tage angehoben werden. Etwa 35 Prozent der 116 Millionen AU-Bescheinigungen jährlich entfielen auf Krankschreibungen für maximal 3 Tage. Fielen diese weg, könnte das Gesundheitssystem um 100 Millionen Euro entlastet werden. Die Arbeitgeber sind gegen eine solche Lösung. Eine pauschale Verlängerung der Karenzzeit belaste die Arbeitgeberseite zusätzlich, strukturelle Probleme würden nicht gelöst, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. Es brauche eine stärkere Patientensteuerung.
Quelle: Tagesschau, Ärzteblatt, RND
Kreis Cochem-Zell: Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung
Wegen einer mutmaßlich unzureichenden Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz) hat ein früherer Notarzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, schreibt die Deutsche Presse-Agentur. Die Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück, die den Mediziner unterstützt, spricht davon, dass im Notfall Fahrzeiten von bis zu einer Stunde entstünden. Nach Entscheidungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts ist die Notfallversorgung in der Region durch die Kliniken in Simmern, Cochem und Wittlich gewährleistet. Nach Ansicht des Gesundheitsministeriums kann die Versorgung in der Region Cochem-Zell sichergestellt werden, da es in Cochem weiterhin ein Krankenhaus als Anlaufstelle und in Zell eine ambulante Versorgung gebe. Indes bestätigte das Bundesverfassungsgericht den Eingang einer Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell.
Quelle: änd, dpa
Praxistipp der Woche
Zahnfarbenbestimmung im Gebührenrecht
Seitens der Kostenerstatter heißt es immer wieder, eine Zahnfarbenbestimmung könne nicht berechnet werden, da unnötig oder Bestandteil einer GOZ- oder einer anderen BEB-Position. Was ist dran?