Facebook: Fanpages zurzeit rechtswidrig?

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Anfang September in einem Beschluss festgestellt, dass der Betrieb von Facebook Fanpages, die auch von Zahnarztpraxen gerne genutzt werden, zurzeit als rechtswidrig angesehen wird.

Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 05.06.2018 (C -210/16) entschieden hat, dass Facebook und der Betreiber einer Facebookseite datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche sind und damit die datenschutzrechtlichen Pflichten (beispielsweise Auskunft, Information oder Löschung) zu erfüllen haben. Die Verantwortlichkeiten sind dem Einzelnen zuzuweisen (Art. 26 DSGVO). So ist der Besucher, egal ob bei Facebook registriert oder nicht, transparent und in verständlicher Form darüber zu informieren, welche Daten zu welchen Zwecken durch Facebook und den Betreiber verarbeitet werden. Da das in der geforderten Form nicht geschieht, hat die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) festgestellt, dass der Betrieb von Facebookseiten zurzeit als rechtswidrig angesehen wird. Danach hat Facebook in den Nutzungsbedingungen niedergelegt, möglicherweise mit dem Betreiber der Seite verantwortlich zu sein.

Kritik auch aus Brüssel

Zudem wurden umfassende Pflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Facebook übernommen. Aktuell hat auch die europäische Verbraucherkommissarin Facebook mangelhafte Anwendung europäischer Verbraucherschutzregeln vorgeworfen, da die Nutzer zum Beispiel nicht ausreichend darüber informiert werden, dass eine Weitergabe ihrer Daten an Drittanbieter, etwa für Werbung und Analysen, erfolgt und dass sich Facebook die Rechte an Bildern und Daten sichere, die von den Nutzern hochgeladen werden. Eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung wird durch Facebook ebenfalls nicht genannt.

Schwer überschaubares Risiko

Auch angesichts des aktuellen Beschlusses der DSK setzen sich Betreiber von Facebook Fanpages aktuell einem schwer überschaubaren Risiko aus, dem man nicht wirklich rechtssicher begegnen kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte überlegen, seine Fanpage bis auf Weiteres vom Netz zu nehmen.

 

RA Michael Lennartz

lennmed.de

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