Politische Forderungen des Freien Verbandes
Die Freien Berufe sind ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Sie sind in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitsplatzgarant. Hohe Qualitätsstandards sorgen im zahnmedizinischen Bereich für ein hohes Maß an Versorgungsstabilität. Nur die freie Berufsausübung gewährleistet das notwendige Vertrauensverhältnis, damit Patienten und Zahnärzte selbstbestimmt und frei von Einflüssen Dritter individuelle und bedarfsgerechte Therapieentscheidungen treffen können.
Die Leistungsfähigkeit der freiberuflich niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte beruht auf der Selbstorganisation des Berufsstandes. In der Corona-Pandemie haben die ambulant niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gezeigt, wie leistungsfähig, verlässlich und belastbar die zahnärztliche Versorgung ist. Gestaltungsspielräume der zahnärztlichen Selbstverwaltung wurden in den letzten Jahren durch staatliche Eingriffe immer weiter eingeschränkt – aus Selbstbestimmung wird zunehmend Fremdbestimmung. Die aktuelle Gesetzgebung setzt den Weg fort, die Pflichten der Angehörigen der Heilberufe und Leistungsträger im Gesundheitswesen immer weiter auszuweiten und ihre Rechte und die Gestaltungsmöglichkeiten immer weiter einzuschränken.
Der Freie Verband bekennt sich zu seiner Verantwortung bei der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und fordert mehr Freiheitsgrade für die zahnärztliche Berufsausübung. Gesetzliche Vorgaben sind auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Das staatliche Hineinregieren in die zahnärztliche Selbstverwaltung zur Durchsetzung berufsferner und -fremder politischer Ziele ist zu beenden.
Freiberuflich niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen sind das Rückgrat der qualitativ hochwertigen flächendeckenden zahnmedizinischen Versorgung. Die statistische Verteilung der Praxen entspricht noch der Bevölkerungsentwicklung. Dadurch ist bislang auch in ländlichen Regionen die zahnärztliche Versorgung gesichert
Seit die Gründung arztgruppengleicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) möglich ist, drängen zunehmend Kapitalinvestoren in das Versorgungsgeschehen. Zahnarztpraxen werden dadurch zum Renditeobjekt und zahnärztliche Behandlung zu einer auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Leistung. MVZ-Ketten verdrängen kleinere Praxen. Sie entfalten zudem eine Sogwirkung auf Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dies führt zu einer Verschlechterung der flächendeckenden Versorgung, da sich die MVZ in einkommensstarken Regionen, Städten und Ballungsgebieten konzentrieren.
Der Freie Verband fordert, den ungehinderten Zustrom versorgungsfremder Investoren in die zahnärztliche Versorgung zu beschränken. Dazu muss die Gründungsberechtigung für iMVZ zumindest auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für niedergelassene Praxen und MVZ sind herzustellen.
Krankenkassen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind dazu verpflichtet, in jedem Bundesland eine jährliche Gesamtvergütung für vertragszahnärztliche Leistungen festzulegen. Die Kopplung der Leistungsmenge vertragszahnärztlicher Leistungen an die Entwicklung der Beitragseinnahmen der GKV wird dem Versorgungsanspruch der Patienten nicht gerecht.
Der Freie Verband fordert die dauerhafte Aufhebung der immer noch bestehenden Pflicht zur Vereinbarung einer Gesamtvergütung für zahnärztliche Leistungen und die Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung. Die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, bei der zahnärztlichen Versorgung Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs zu erhalten, hat sich im Zahnersatz-, Kieferorthopädie- und Füllungsbereich bewährt. Die Patienten müssen die Möglichkeit erhalten, in allen Bereichen der Zahnmedizin über den gesetzlichen Versicherungsumfang hinausgehende Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne ihren Sachleistungsanspruch zu verlieren.
Seit der Einführung der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) vor 32 Jahren ist der Punktwert unverändert. Der Verordnungsgeber ist seiner Verpflichtung zur Angleichung des Punktwertes an die wirtschaftliche Entwicklung nicht nachgekommen. Damit wurde die Bestimmung des Zahnheilkundegesetzes zur Schaffung eines Interessensausgleichs zwischen den Leistungserbringern und den zur Zahlung Verpflichteten fortgesetzt missachtet.
Der Freie Verband fordert, das Recht zur Erstellung einer Honorarordnung in die Hände des Berufsstands zu legen. Die Vertretung der Zahnärzteschaft erlässt mit Beteiligung der Fachgesellschaften und der Berufsverbände eine Honorarrichtlinie. Der Leistungskatalog ist an den medizinisch-technischen Fortschritt anzupassen. Das Honorar ist gemäß der wirtschaftlichen Entwicklung zu aktualisieren.
Die Zahnärzteschaft ist ein Vorreiter bei der Nutzung elektronischer Techniken und Verfahren in der Diagnostik, der Befundung, der Therapie und der Dokumentation zahnärztlicher Leistungen. Der Freie Verband unterstützt das Ziel einer sicheren digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Digitalisierung ist sinnvoll, wenn sie zur Verbesserung von Diagnose und Therapie, zur Vereinfachung von Abläufen, zu Zeit- und Kostenersparnis sowie zur Entbürokratisierung beiträgt.
Akzeptanz der digitalen Vernetzung ist nur durch den Nachweis von Nutzen auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte und mit Freiwilligkeit zu erreichen. Der Freie Verband fordert ein Ende der Sanktionspolitik.
Die Kosten der vorgeschriebenen Anbindung an die TI-Strukturen, des Betriebes und der zusätzlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind den Praxen zu erstatten. Es ist sicher zu stellen, dass die Haftung der Praxen für die Datensicherheit nur im eigenen Einflussbereich gilt, also am Konnektoreingang endet. In jedem Fall muss die Souveränität der Patientinnen und Patienten über ihre Daten oberste Priorität haben.