Beschluss aus der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Verordnungsgeber auf, die Pflicht zur externen Validierung (Erst- und Folgevalidierung) von Geräten zur Aufbereitung von Medizinprodukten (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsgeräte, Autoklaven) in zahnärztlichen Praxen zu streichen.

Begründung
Die aktuelle Validierungspflicht stellt für viele Zahnarztpraxen eine erhebliche finanzielle, organisatorische und bürokratische Belastung dar, ohne dass ein nachweisbarer Zugewinn an Patientensicherheit erkennbar ist. Die bestehenden Anforderungen an die Aufbereitung und Dokumentation hygienischer Maßnahmen sind bereits hoch und werden in den Praxen mit größter Sorgfalt umgesetzt. Die zusätzliche Validierung durch externe Dienstleister verursacht jährlich erhebliche Kosten und unnötigen administrativen Aufwand. Ferner verfügen die Geräte über einen Prüfautomatismus, der den Vorgang zuverlässig beschreibt und aufzeichnet.

Haushalt
keine Auswirkungen

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