Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, das Vorhaben einer Implementierung eines sog. „partiellen Berufszugangs“ in der Zahnheilkunde aufzugeben. Zahnheilkunde kann und darf nur von Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgeübt werden.
Begründung
Die Zahnheilkunde ist eine komplexe und unteilbare Form der Heilkunde am Menschen, die nur in vollständiger Kenntnis und Fertigkeit aller ihrer Anteile verantwortlich ausgeübt werden kann. Die Approbation ist die zwingende Basis und Vorgabe für die Ausübung der Zahnheilkunde in allen ihren Bereichen, Teilen und Fachgebieten.
Haushalt
keine Auswirkungen