Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert CDU und CSU auf, zu den eigenen Beschlüssen zu stehen und dafür zu sorgen, dass die in der Bundesratsdrucksache 20/7586 formulierten Forderungen zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) umgehend umsetzt werden.
Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
1. Fachliche Novellierung mit Übernahme der für Zahnärzte geöffneten Leistungen der GOÄ
2. Ausgleich der Kostensteigerung durch Anhebung des Punktwertes auf 10,8 Cent
3. Implementierung einer regelmäßigen Anpassung des Punktwerts an die wirtschaftliche Entwicklung unter Verwendung einschlägiger Indizes,
4. Federführung der zahnärztlichen Selbstverwaltungen,
5. die Steigerungsmöglichkeit nach § 5 GOZ muss erhalten bleiben
Begründung
Die GOZ-Novellierung des Jahres 2012 beseitigte nur einige Abrechnungsprobleme der 1988 in Kraft gesetzten GOZ. Seit 1988 bzw. 2012 haben der medizinische Fortschritt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Umstände der zahnärztlichen Berufsausübung grundlegend verändert. Der Kaufkraftverlust von 1988 bis 2024 betrug 52,1 Prozent
Nur eine fachlich und betriebswirtschaftlich angepasste GOZ sichert hochwertige Behandlung und den Fortbestand freier Praxen. In der Bundesdrucksache 20/7586 haben CDU und CSU eine zügige fachliche und betriebswirtschaftliche Anpassung sowohl der GOÄ als auch der GOZ gefordert. Diese Parteien sind nun in Regierungsverantwortung und können ihre eigenen Forderungen umsetzen.
Haushalt
keine Auswirkungen