Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Bundesvorstand des FVDZ und die Bundeszahnärztekammer auf, sich gegenüber dem Verordnungsgeber dafür einzusetzen, dass bei einer Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Möglichkeit zur freien Vereinbarung von Honoraren in der jetzigen Form erhalten bleibt. Die freie Vereinbarung des Honorars ist ein Grundelement der Ausübung einer höheren Dienstleitung des Freien Berufs.
Begründung
Die GOZ ist eine eigenständige Gebührenordnung, die den spezifischen Anforderungen, den Behandlungsabläufen und Leistungen der Zahnmedizin Rechnung trägt.
Eine Übernahme der durch die aktuelle GOÄ-Novelle vorgesehenen Neuregelungen (Paragraphenteil) wird den fachlichen Besonderheiten und wirtschaftlichen Notwendigkeiten der zahnärztlichen Leistungserbringung nicht gerecht.
Haushalt
keine Auswirkungen