Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesgesundheitsministerin auf, den Ankündigungen ihre Vorgängers Taten folgen zu lassen und die Forderung des Bundesrats vom 16.06.2023 zur Regulierung der Ausbreitung investorengetragener MVZ (iMVZ) in der Patientenversorgung zügig umzusetzen. Um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber freiberuflich selbstständig Niedergelassenen zu beseitigen, bedarf es
- einer räumlichen und fachlichen Gründungsbeschränkung,
- der Schaffung von Transparenz über die Besitzverhältnisse (MVZ-Register)
Begründung
Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 27.03.2023 hat der Bundesrat am 16.06.2023 ein Bundesgesetz zur Regulierung der Ausbreitung von investorengetragenen MVZ gefordert. Demnach soll der Betrieb von MVZ durch Krankenhäuser räumlich begrenzt werden. Zudem sollen Krankenhäuser nur dann MVZ gründen dürfen, wenn sie eine zahnmedizinische Fachabteilung besitzen bzw. einen zahnärztlichen Versorgungsauftrag haben.
Haushalt
keine Auswirkungen