Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte stellt sich hinter die Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf der geplanten Änderung der Zulassungsverordnung für Zahnärzte (ZV-Z). Grundsätzlich wird die Modernisierung der ZV-Z begrüßt, allerdings besteht erhebliche Kritik in wichtigen Punkten:
1. Ablehnung der angedachten Erfassung von Informationen zur Barrierefreiheit und zu Sprechstundenzeiten im Zahnarztregister,
2. Forderung nach Verbleib der Richtlinienkompetenz für die Assistentenrichtlinie bei den für die Zulassung originär zuständigen Länder-KZVen,
3. Ablehnung von Drei-Viertel-Zulassung, Ein-Viertel-Ruhen und Ein-Viertel- Entziehung von Zulassungen,
4. Streichung des Mitberatungsrechtes von Aufsichtsbehörden an Sitzungen des Zulassungsausschusses
Begründung
Die Erfassung von Informationen zur Barrierefreiheit und Sprechstundenzeiten sind weder für die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung noch für die Bedarfsplanung relevant, bedeuten allerdings einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bei der Datenerfassung und -verwaltung, welcher in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem praktisch nicht vorhandenen Nutzen steht. Für die Einführung von Drei-Viertel-Zulassungen usw. besteht keine praktische Notwendigkeit, da es im vertragszahnärztlichen Sektor mangels Bedürfnisses keine Bedarfszulassung und somit keine kleinteilige Erfassung gibt.
Haushalt
keine Auswirkungen