Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des FVDZ fordert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die im Entwurf zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehene Struktur nicht auf die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übertragen wird.
Die GOZ muss weiterhin:
1. einen flexiblen Gebührenrahmen mit Steigerungsfaktoren bieten, um individuelle Behandlungsbedürfnisse angemessen abzubilden,
2. die Möglichkeit zur analogen Berechnung neuer Behandlungsmethoden gewährleisten,
3. die Therapiefreiheit sowie das Arzt-Patienten-Verhältnis vor starren Gebührenstrukturen schützen.
Begründung
Die zahnärztliche Versorgung zeichnet sich durch hohe Individualität, vielfältige Therapiewege und erheblichen fachlichen Gestaltungsspielraum aus. Diese Komplexität lässt sich nicht in ein starres, listenartiges Gebührensystem pressen, ohne Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patienteninteresse gleichermaßen zu gefährden. Der im Deutschen Ärztetag verabschiedete GOÄ-Entwurf sieht tiefgreifende strukturelle Veränderungen vor, darunter eine tabellarische Festlegung ärztlicher Leistungen. Würde dieses Modell auf die GOZ übertragen, gingen notwendige Spielräume im Sinne der Therapiefreiheit, der wirtschaftlichen Abbildung medizinischer Notwendigkeiten und der individuellen Patientenversorgung verloren. Der FVDZ bekennt sich ausdrücklich zur Weiterentwicklung der GOZ. Dabei müssen jedoch bewährte Prinzipien wie die analoge Berechnung neuer Behandlungsmethoden und die patientenindividuelle Anpassung des Gebührenrahmens erhalten bleiben.
Haushalt
keine Auswirkungen