Beschluss aus der Hauptversammlung

Hauptversammlung 2023

45 - Abschaffung statt Verschärfung von § 95 d SGB V

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, auf die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgesehenen Erweiterungen des § 95d SGB V zu verzichten und stattdessen die Nachweispflicht in § 95d Abs. 3 Satz 1 SGB V und die Regelungen zum Verfahren in § 95d Abs. 6 SGB V zu streichen.

 

Begründung:

Gemäß vorliegendem Kabinettsentwurf des GDNG soll in § 95d SGB V die Verpflichtung der Vertrags(zahn)ärzte zur Fortbildung ergänzt werden. Neben den bislang erforderlichen Fachkenntnissen sollen zukünftig auch „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ eingefordert werden. Dies ist völlig überflüssig, da praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten seit jeher Bestandteile zahnmedizinischer Fortbildungen sind. Der Verzicht auf die Nachweispflicht in § 95d Abs. 3 Satz 1 SGB V und die Regelungen zum Verfahren in § 95d Abs. 6 SGB V gehören zu den konkreten Vorschlägen von KZBV und BZÄK zum Bürokratieabbau, den die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat und die endlich umzusetzen sind.

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