Beschluss aus der Hauptversammlung

39 - Übergangsregelungen neue Approbationsordnung Zahnmedizin

Die Hauptversammlung fordert im Namen des Studierendenparlaments die Länder und die zahnmedizinischen Fakultäten auf, die in der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung in der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fassung vom 08. Juli 2019 aufgeführten §§ 133 und 134 (§ 134 Anwendung bisherigen Rechts und § 134 Abweichende Regelungen für die Prüfungen) so umzusetzen, dass keine unverschuldeten zusätzlichen Studienverlängerungen für Studierende der Zahnheilkunde entstehen.

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