37 - Beitragsordnung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V.
Beitragsordnung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V.
Der Beitrag beträgt monatlich für neu alt
Zahnärztin/Zahnarzt EUR 32,00 EUR 29,00
Zahnarzt-Ehepaare (pro Mitglied) EUR 25,00 EUR 23,00
Doppelmitglieder (Hartmannbund) EUR 29,00 EUR 26,00
Praxisneugründer EUR 16,00 EUR 14,00
(3 Jahre ab dem Tag der Niederlassung)
Assistenten EUR 8,00 EUR 7,00
(in den ersten 2 Jahren nach der Approbation)
Assistenten EUR 16,00 EUR 14,00
Zahnärzte im Ruhestand EUR 6,00 EUR 5,00
Studierende der Zahnmedizin beitragsfrei beitragsfrei
Bei geänderten Voraussetzungen erfolgen Umstufungen in eine andere Berufsgruppe. Rückwirkende Beitragssenkungen sind nicht möglich.
In den Mitgliedsbeiträgen für Zahnärztinnen/Zahnärzte (mit Ausnahme von Assistenten, Praxisgründern und Zahnärztinnen/Zahnärzten im Ruhestand) sind EUR 5,00 zweckgebunden für die Öffentlichkeitsarbeit und EUR 2,50 zweckgebunden für den Etat „Zukunftsaufgaben“ des Bundesverbandes enthalten.