Beschluss aus der Hauptversammlung

36 - Zahnmedizin ist kein Gewerbe

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundes- und Landespolitik auf, im Sinne des Patientenschutzes der Vergewerblichung der Zahnheilkunde entschieden entgegen zu treten.

 

Begründung:

Diagnostik, Therapieplanung und auch die Überlassung von Therapiegeräten sind Ausübung von Zahnheilkunde im Sinne des Zahnheilkundegesetzes. Der Patient hat Anspruch darauf, dass ein approbierter Zahnarzt sachkundig behandelt, eigenverantwortlich die Anamnese erstellt, Befunde erhebt und die Diagnose stellt sowie die Therapie durchführt.

Beispielhaft ist zu verweisen auf die aktuelle Welle von gewerblichen Anbietern kieferorthopädischer Behandlungen mittels Aligner und Bleaching- sowie Prophylaxe-Studios.

Zahnheilkunde darf nicht zum Gewerbe verkommen!

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