Beschluss aus der Hauptversammlung

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(2) Außerordentliches Mitglied kann jeder Studierende der Zahnheilkunde werden, der sich zu den Zielen des Verbandes bekennt. Außerordentliche Mitglieder haben die
gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder. Die außerordentlichen Mitglieder gehören dem Studierendenparlament des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte an, das als Nachwuchsorganisation für die Belange der Studierenden eintritt. Das Studierendenparlament gibt sich eine Ordnung, die der Bestätigung durch den Erweiterten Bundesvorstand bedarf.

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(2) Außerordentliches Mitglied kann jeder Studierende der Zahnheilkunde werden, der sich zu den Zielen des Verbandes bekennt. Außerordentliche Mitglieder haben die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder. Die außerordentlichen Mitglieder bilden ein Studierendenparlament für den Freien Verband Deutscher Zahnärzte, das als Nachwuchsorganisation für die Belange der Studierenden eintritt. Die Mitglieder des Studierendenparlaments benennen im Einvernehmen mit dem Erweiterten Bundesvorstand zwei Sprecher, die als primäre Ansprechpartner für den Vorstand fungieren; die bisherige Geschäftsordnung des Studierendenparlaments verliert mit Eintrag dieser Satzungsänderung in das Vereinsregister ihre Gültigkeit.

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