Beschluss aus der Hauptversammlung

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(1) Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(2) Er hat seinen Sitz in Bonn – Bad Godesberg und ist in das Vereinsregister eingetragen.

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(1) Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
(2) Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister eingetragen.

Haushalt
keine Auswirkungen

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