Beschluss aus der Hauptversammlung
Wortlaut des Antrags:
Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber und insbesondere die Gematik auf, zu gewährleisten, dass die beschlossene Pflichtbefüllung der im Opt-Out-Verfahren eingeführten elektronischen Patientenakte (ePa) von den Praxen in einem praxistauglichen und niederschwelligen Verfahren gestaltet wird. Grundsätzlich wird jegliche Sanktions- und Fristenpolitik in der Digitalgesetzgebung durch das BMG abgelehnt.
Begründung
Eine Übertragung relevanter Daten aus dem PVS in die ePa muss „per Knopfdruck“ niederschwelligst funktionieren; die Vorgaben hierzu muss der Gesetzgeber den PVS-Herstellern machen, um eine Einheitlichkeit des Befüllungsvorgangs zu gewährleisten. Dabei dürfen die entstehenden Kosten nicht zu Lasten der Praxen gehen.
Eine ePA, die verbunden mit hohen bürokratischen, personalintensiven und technisch labilen Lasten, erst- und folgebefüllt werden muss, kann nicht im Sinne der Praxen sein und behindert die Versorgung der Patienten bzw. Patientinnen durch die zusätzliche Bindung von Ressourcen.
Das BMG hat selbst kein Vertrauen in die Software und setzt die Sanktionen bis zur ePa V3.0 aus.
Die Einführung im Opt-Out-Verfahren zeigt, dass selbst die Gematik als Betreiber nicht an einen Erfolg glaubt, wenn die ePa rein auf Freiwilligkeit setzen würde; offensichtlich mangelt es an breiter Zustimmung in der Bevölkerung, die an der Effektivität zweifelt. Es fehlt an Überzeugungskraft und Vertrauen in die Technik. Dies sollten allen Befürworter eines Opt-Out-Verfahrens Anlass geben, den eingeschlagenen Weg zu überdenken und das Verfahren zu ändern.
Die HV fordert, die Pflicht der Befüllung kurzfristig zurückzunehmen und diese nur auf freiwilliger Basis, in Absprache mit den Patientinnen und Patienten, vorzunehmen.