Beschluss aus der Hauptversammlung

Wortlaut des Antrags:

Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber und insbesondere die Gematik auf, zu gewährleisten, dass die beschlossene Pflichtbefüllung der im Opt-Out-Verfahren eingeführten elektronischen Patientenakte (ePa) von den Praxen in einem praxistauglichen und niederschwelligen Verfahren gestaltet wird. Grundsätzlich wird jegliche Sanktions- und Fristenpolitik in der Digitalgesetzgebung durch das BMG abgelehnt.

Begründung  

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