Beschluss aus der Hauptversammlung

Hauptversammlung 2022

33 - E-Rezept muss für Patienten und (Zahn-)Ärzte freiwillig bleiben

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, die in § 360 Absatz 2 SGB V festgeschriebene Verpflichtung, Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch auszustellen, aufzuheben und sowohl Patienten als auch Leistungserbringern die Wahl zu lassen, ob die Verordnung digital oder analog ausgestellt wird. Das bewährte Muster 16 muss dauerhaft erhalten bleiben.

 

Begründung:

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat im sog. „PraxisCheck“ der KBV am 03. März 2022 mehrfach betont, dass nur digitale Anwendungen eingeführt werden sollen, die einen spürbaren kollektiven Nutzen für Ärzte und Patienten haben. Ein E-Rezept, das auf Papier ausgedruckt werden muss, könne nach seiner Ansicht nicht überzeugen.

Derzeit nutzt weniger als ein Prozent der Patienten die E-Rezept-App der Gematik. E- Rezepte müssen daher bislang in über 99 Prozent der Fälle in Form eines Token- Ausdrucks auf A4 oder A5 ausgestellt werden. Dies erfordert in den Arzt- und Zahnarztpraxen einen höheren Aufwand und verbraucht doppelt bis viermal so viel Papier wie ein herkömmliches Muster-16-Rezept auf A6. Dabei hat ein E-Rezept als Token-Ausdruck keinen Mehrwert für die Patienten.

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