Beschluss aus der Hauptversammlung

32 - Zahnärztlichen Sachverstand bei der Erarbeitung von Hygiene-richtlinien mit einbeziehen

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert das BMG auf, bei der zukünftigen Besetzung der Mitglieder der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI auch einen zahnärztlichen Sachverständigen in Absprache mit der Bundeszahnärztekammer zu benennen. Die vom RKI herausgegebenen Richtlinien müssen zukünftig auch die besonderen Situationen in den Zahnarztpraxen berücksichtigen.

 

Begründung:

Die zurzeit existierenden Hygienekonzepte basieren auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Gesetze und Verordnungen sollten sich am Patientenschutz orientieren. Die Umsetzung nicht zielführender Hygieneanforderungen führt zu weiteren unnötigen und in vielen Fällen unangemessenen Kostensteigerungen für den Betrieb einer Zahnarztpraxis. Die Mittelverwendung im Gesundheitssystem muss sparsam erfolgen, um auch in Zukunft notwendige medizinische Leistungen erbringen zu können.

 

Entsprechende Richtlinien müssen den Betroffenen transparent dargestellt werden.

 

Zurück