Beschluss aus der Hauptversammlung

31 - GOZ-Punktwert sofort anheben

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), den seit 1988 unveränderten Punktwert unter Berücksichtigung der Steigerungen der Kosten im Dienstleistungsbereich (Dienstleistungsindex) sofort anzuheben.

 

Begründung:

Der Gesetzgeber kommt seit 30 Jahren seiner gesetzlichen Verpflichtung nach ZHG, den Punktwert den wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen, nicht nach.

Zurück