Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, solange weder eine hinreichende Punktwerterhöhung der geltenden GOZ noch eine entsprechend dotierte aktualisierte GOZ vorliegt, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im sog. Paragraphenteil der GOZ – insbesondere § 2 (Honorarvereinbarung) oder – sofern gegeben - § 6 (Analogberechnung nicht beschriebener, selbstständiger zahnärztlicher Leistungen) – konsequent zu nutzen, um die nach mehr als 36 Jahren eingetretene Teuerung auszugleichen. Nur damit kann die wirtschaftliche Basis der Praxen gesichert und eine hochwertige Patientenversorgung auch weiterhin gewährleistet werden.
Begründung
Der seit Jahrzehnten unveränderte Punktwert in der Gebührenordnung für Zahnärzte führt zu einer strukturellen Unterbewertung zahnärztlicher Leistungen. Eine Punktwertsteigerung ist mehr als überfällig, dennoch bleibt die Politik bislang untätig. Bis zur dringend notwendigen Anpassung müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen:
- § 2 GOZ ermöglicht die Vereinbarung abweichender Honorare durch schriftliche Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient.
- § 6 GOZ eröffnet die Möglichkeit zur Analogberechnung von Leistungen, die in der GOZ nicht enthalten sind oder deren Leistungsinhalt sich so weit von der alten, originären Leistungsbeschreibung entfernt hat, dass sie nicht mehr davon gedeckt ist.
Nur durch die konsequente Nutzung dieser Instrumente kann verhindert werden, dass die freiberufliche Zahnmedizin in ihrer wirtschaftlichen Grundlage immer weiter erodiert.
Qualität kostet Zeit, Qualität kostet Geld. Mit den Preisen von 1988 geht es nicht mehr.
Haushalt
keine Auswirkungen