Beschluss aus der Hauptversammlung

29 - Hygienerichtlinien und Umweltschutz

Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber und die entsprechenden Fachministerien für Gesundheit und Umwelt auf, bei den Hygienerichtlinien auch Umweltaspekte angemessen zu berücksichtigen. Die aus den derzeitigen RKI-Richtlinien resultierenden Auswirkungen – Zunahme von Einmalinstrumenten, Kunststoffartikeln und Verpackungsmaterialien - müssen auf Risiken für unsere Umwelt überprüft werden, um Schäden für die nachfolgenden Generationen abzuwenden bzw. so weit wie möglich zu begrenzen.

 

Begründung:

Schon heute verbrauchen wir jährlich ca. 50-60 % mehr an Ressourcen als es „nachhaltig“ zu verantworten ist.

Mikroplastik verschmutzt und verseucht auf Hunderte von Jahren die Umwelt und die Nahrungskette.

Die nicht an unseren Berufsstand angepassten Hygienerichtlinien „zwingen“ uns zu einem exorbitanten Einsatz von Einmalartikeln und vorwiegend Kunststoffprodukten.

Die Menge von Verpackungen, Um-Verpackungen und „Um-Um-Verpackungen“ nimmt extrem zu.

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