Beschluss aus der Hauptversammlung

28 - Fehlentwicklungen in der Gesundheitspolitik korrigieren

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des FVDZ stellt fest, dass die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre die Grundvoraussetzungen für die zahnärztliche Berufsausübung so verändert hat, dass ernsthafte Nachteile für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland zu befürchten sind.

Neben der Einführung des angestellten Zahnarztes durch das VÄndG 2007, die die zahnmedizinische Berufsausübung in Teilzeit ermöglicht hat, und der Einführung arztgruppengleicher MVZ, die eine deutliche Merkantilisierung der Zahnheilkunde bewirkt, ist das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in seiner die Selbstverwaltung stark einschränkenden Wirkung als drittes Indiz einer für die Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung nachteiligen Gesetzgebung zu konstatieren.

Der Dreiklang aus unselbstständigen Zahnärzten, auf Umsatz getrimmten Großpraxen und Beschränkung der subsidiären Einflüsse der zahnärztlichen Selbstverwaltung zeigt, dass die Politik den bisher sehr erfolgreichen Weg einer freiberuflich geprägten, selbstverwalteten zahnmedizinischen Versorgung verlassen hat. Die Gefahr, die von einer Übernahme des zweistellig wachsenden Anteils von Großpraxen am Versorgungsmarkt durch Kapitalgesellschaften ausgeht, wird von den Politikern sehenden Auges, gleichsam vorsätzlich, in Kauf genommen; ebenso findet die Politik keine sinnvollen Antworten auf die fortschreitende Gefahr, die von sich abzeichnenden Vakanzen in der ländlichen zahnmedizinischen Versorgungslandschaft ausgeht.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte kann und wird diese negative Entwicklung klar aufzeigen und benennen. Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland ist in Gefahr, zum Nachteil unserer Patienten.

Es ist die Aufgabe des einzigen großen Berufsverbandes der deutschen Zahnärzte, diese Fehlsteuerung im Versorgungsmarkt zu stoppen.

 

Der FVDZ fordert die Politik auf,

 

  • die Möglichkeit der Gründung arztgruppengleicher MVZ in der zahnmedizinischen Versorgung aus dem SGB V zu streichen,
  • die Möglichkeiten für bestehende MVZ, unbegrenzt Zahnärzte anzustellen, den bestehenden Regelungen für alle Praxen anzupassen,
  • die restriktiven Regelungen des Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes bezüglich der zahnärztlichen Selbstverwaltung in der KZBV und in ihrer Auswirkung sekundär auch in den KZVen der Bundesländer in den Punkten Vorstandskompetenzen, Budgetrecht und Dienstverträge so zu verändern, dass ein subsidiäres Handeln dieser Körperschaften ohne vorheriges Plazet der Aufsichtsbehörden möglich ist.

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