Beschluss aus der Hauptversammlung
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ sowie den Vorstand der KZBV und das Präsidium der BZÄK dazu auf, sich gemeinsam für eine Verschiebung
der Einführung der EPA 3.0 oder „ePA für alle“ beim Bundesministerium für Gesundheit einzusetzen, bis die Voraussetzungen einer einfachen Befüllung und eine abschließende
und erfolgreich getestete Interoperabilität und Strukturierung der eingestellten Datenformate vorliegen. Zudem muss ein klarer Rechtsrahmen für den Umgang mit den
eingestellten Daten festgelegt werden. Bis dahin wird das BMG aufgefordert, die Frist zur Einführung der ePA auszusetzen.
Begründung
Die Hauptversammlung des FVDZ stellt fest, dass die Befüllung der elektronischen Patientenakte einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand in den Praxen erfordert. In Zeiten des Fachkräftemangels und der überlastenden Bürokratie in den Praxen sowie steigender Kosten bestehen keine Zeit- und Personalreserven mehr für einen deutschlandweiten Feldversuch zur Anwendung der elektronischen Patientenakte mit einer unzureichenden Interoperabilität und Strukturierung. Rechtliche Unsicherheiten durch den fehlenden Rechtsrahmen zum Umgang mit den eingestellten Daten müssen geklärt werden.
Die Gesellschafterversammlung der gematik hat die Grundlagen für die technische Umsetzung der „ePA für alle“ zum 15. Januar 2025 gelegt. In der Gesellschafterversammlung hat keine Leistungserbringerorganisation der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt. Die Mehrheitsstimmen des BMG haben dafür bedauerlicherweise ausgereicht.