Beschluss aus der Hauptversammlung

24 - PAR-Konzept der deutschen Zahnärzteschaft

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte sieht, ebenso wie die KZBV und die BZÄK, erheblichen Reformbedarf in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Leistungsbereich der Parodontitistherapie. Dies gilt sowohl unter fachlich-wissenschaftlichen als auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Die Teilhabe am medizinischen Fortschritt und der Zugang zur medizinisch notwendigen Versorgung sind Grundrechte unserer Patienten. Im Status quo behindern veraltete Behandlungsrichtlinien und unzureichende Finanzierung eine am Stand der Wissenschaft orientierte Versorgung der Bevölkerung. Die Anerkennung der Behandlungserfolge in der zahnärztlichen Praxis sollte sichergestellt sein. Die HV erwartet bei der Überprüfung der Evidenz durch das IQWIG, dass nicht ausschließlich die bestmögliche, sondern auch die bestverfügbare Evidenz berücksichtigt wird. Dann kann eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlungsstrategie, die auch die medizinisch notwendige Nachsorge bei Parodontalbehandlungen gewährleistet, in der GKV etabliert werden.

Zur Problemlösung ist aus Sicht des Freien Verbandes ein Therapiekonzept mit einer Anreizkomponente unter Berücksichtigung einer Bonusregelung ein sinnvoller Ansatz. Antrag 3 zur Parodontalbehandlung in der GKV aus der HV vom 08.10.2016 muss hierbei die Richtschnur sein.

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