Beschluss aus der Hauptversammlung

22 - Medizinisches Personal besser schützen

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung dazu auf, Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten und deren Angestellte analog zum Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte § 114 StGB“ besser zu schützen.

 

Begründung:

Der Gesetzgeber hat mit Änderung des § 114 StGB den betroffenen Personenkreis des neuen Straftatbestands „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ auf Rettungskräfte ausgedehnt.

Kliniken und Praxen registrieren eine zunehmende Gewalt gegenüber Ärzten und deren Angestellten. Auch ein solcher Angriff ist unseres Erachtens „zugleich ein Angriff auf die öffentliche Sicherheit, da er zu einer Beeinträchtigung der Hilfeleistung führen kann“. [1]

Zahnärzte, Ärzte und Psychotherapeuten sind Heilberufler. Sie leisten im Rahmen des öffentlichen Auftrags zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung Gemeinwohlaufgaben und müssen zur Sicherstellung ihrer Tätigkeit vor zunehmender verbaler und körperlicher Gewalt geschützt werden.

 

[1] https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=927021

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