Beschluss aus der Hauptversammlung

Die Delegierten der Hauptversammlung des FVDZ bekräftigen ihre Kritik an den fortgesetzten Eingriffen der Politik in die zahnärztliche Selbstverwaltung, die die freiberufliche Berufsausübung immer weiter einengen und auch zu wachsender Bürokratie beitragen. Positiv ist, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das klare Ziel enthält, die Selbstverwaltung der Freien Berufe zu stärken. Die neue Bundesregierung ist aufgerufen, auf dieser Grundlage die Chance für einen politischen Kurswechsel zu ergreifen und die Stärkung der Selbstverwaltung zu einem Leitmotiv ihres Regierungshandelns zu erheben.

Dazu gehören insbesondere
1. Beschränkung politischen Handelns auf die Festlegung von Rahmenbedingungen,
2. Ausweitung der Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung und
3. frühzeitiger Einbezug der Expertise der Selbstverwaltung in gesundheitspolitische Reformüberlegungen.

Begründung
Die Selbstverwaltung ist das zentrale Fundament unseres Gesundheitswesens. Sie übernimmt Aufgaben von öffentlichem Interesse, die sonst direkt vom Staat wahrgenommen werden müssten. Ihre Stärken werden in Abgrenzung zu staatlich oder rein privatwirtschaftlich organisierten Gesundheitssystemen besonders deutlich. Die Selbstverwaltung steht für eine besondere Sachnähe: nah am Versorgungsgeschehen, nah an den Problemen vor Ort. Sie orientiert sich nicht an ökonomischen Interessen, sondern an der Gewährleistung einer bestmöglichen (zahn-)medizinischen Versorgung.

Mit ihren Versorgungskonzepten und der konsequent präventiven Ausrichtung der Zahnmedizin hat die zahnärztliche Selbstverwaltung ganz wesentlich zu den nachhaltigen Erfolgen bei der Mundgesundheit (belegt zuletzt auch durch die Ergebnisse der sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie, DMS 6) beigetragen. Ein weiteres Beispiel ist das aus der Selbstverwaltung heraus entwickelte Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ), das als Leuchtturmprojekt der Digitalisierung mit echtem Mehrwert für Praxen sowie Patientinnen und Patienten breite Anerkennung findet.

Darüber hinaus hat sich die Selbstverwaltung als ein krisenfestes und handlungsfähiges Element des Gesundheitswesens bewiesen. Deutlich wurde dies auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie, als die Selbstverwaltung sich mit schnellen, unkomplizierten und wirkungsvollen Entscheidungen als unerlässlicher Partner bei der Krisenbewältigung erwiesen hat.

Mit Besorgnis sehen wir, dass politische Eingriffe in die zahnärztliche Berufsausübung immer weiter zunehmen. Dies ist ein langfristiger Trend, bei dem sich die Aufgabenteilung zwischen Selbstverwaltung und staatlichem Handeln zunehmend in Richtung des Staates verschiebt. Auch die Handlungsmöglichkeiten der zahnärztlichen Selbstverwaltung werden Schritt für Schritt beschnitten und im Gegenzug die Aufsichtsrechte und Entscheidungsbefugnisse des Bundes ausgeweitet. Diese Eingriffe gehen regelmäßig mit einem strukturellen Aufbau von Bürokratie einher. Dabei wäre es im Sinne von Effizienz und Effektivität dringend geboten, die bereits bestehenden Bürokratielasten deutlich zu reduzieren. Eine Schwächung und Bürokratisierung der Selbstverwaltung macht diese auch für ein Engagement der nachfolgenden Generationen wenig attraktiv.

Hier braucht es dringend einen politischen Kurswechsel und ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung. Die Handlungs- und Gestaltungsspielräume müssen unbedingt wieder ausgebaut und der Selbstverwaltung grundsätzlich wieder ein Vorrang gegenüber gesetzgeberischen und politischen Eingriffen eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere auch für die gemeinsame Selbstverwaltung und die Arbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Konkrete inhaltliche Vorgaben durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber müssen zwingend wieder ausreichend Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung ermöglichen und auch den sektorspezifischen Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung stärker
Rechnung tragen.

Ein ernsthaftes Bekenntnis zum Stellenwert der Selbstverwaltung umfasst auch, deren Expertise bei der Besetzung von Gremien und Regierungskommissionen sowie in Gesetzgebungsverfahren wieder frühzeitig und ernsthaft einzubinden. Die Kompetenz und der Sachverstand der Selbstverwaltung darf nicht ignoriert
oder gar als „Lobbyismus“ desavouiert werden.

Haushalt
keine Auswirkungen

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