Beschluss aus der Hauptversammlung
Hauptversammlung 2021
19 - Kostenneutralität bei der Einführung der TI 2.0
Wortlaut des Antrages:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber dazu auf, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, dass den Vertragszahnarztpraxen der durch die Einführung und Betrieb der TI 2.0 neu entstehenden direkten und indirekten Kosten verbundene Gesamtaufwand vollständig erstattet wird.
Begründung:
Durch die Einführung der TI 2.0 entstehen den zahnärztlichen Praxen voraussichtlich erneut Kosten. Es kommen u.a. weitere Aufwände der Zahnarztpraxen hinsichtlich der Absicherung ihrer Praxis-IT hinzu, um diese auch ohne die bisher mögliche Absicherung durch den Konnektor und das geschlossene Netz der TI 1.0 durch den zur Anbindung an die TI 2.0 notwendigen Internetanschluss zu schützen und die elektronischen Anwendungen sicher betreiben zu können. Die vorgesehenen grundsätzlichen Strukturänderungen erfordern außerdem Anpassungen an den PVS-Systemen, die durch höhere An-
schaffungs-, Update- und Betriebskosten an die Praxen weitergegeben werden.
Für den hierdurch entstehenden Aufwand muss beispielsweise durch eine entsprechende Beauftragung der Bundesmantelvertragspartner eine dauerhafte Erstattung von Investitions- und Betriebskosten gesetzlich vorgesehen werden.
Unabhängig davon ist bei der Weiterentwicklung der TI 2.0 durch die KZBV in der gematik darauf einzuwirken, dass die Anwendungen und Dienste der TI 2.0 der tatsächlichen Verbesserung der Versorgung dienen müssen und dadurch auch einen Nutzen für die Praxen generieren. Dabei müssen die Prozesse und Abläufe in den Praxen entsprechende Berücksichtigung finden, sodass die Anwendungen der TI funktionsfrei integriert und im besten Fall die internen Abläufe unterstützt und optimiert werden können. Es muss zwingend vermieden werden, dass in den Praxen zusätzlich Aufwand erzeugt wird, der im Gegenzug keinen Vorteil für die Patientenversorgung und die Praxen bringt, wie dies bisher in weiten Teilen der Fall ist.