Beschluss aus der Hauptversammlung

19 - eHBA – ungenügende Kostenerstattung

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes deutscher Zahnärzte fordert die Verhandlungsführer der KZBV auf, die völlig inakzeptablen Erstattungsmodalitäten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) dahingehend neu zu verhandeln, dass die Kosten sowohl für die Erst- als auch für die Folgeausstellung vollständig von den Krankenkassen erstattet werden.

Der Bundesvorstand des FVDZ wird im Nichterfolgsfall aufgefordert, Möglichkeiten der persönlichen Haftung der Verantwortlichen zu prüfen.

Begründung:

 

Der eHBA ist ab dem 01.10.2021 für die Zahnarztpraxen verpflichtend, da ansonsten die Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie die „Unterstützung“ der elektronischen Patientenakte nicht möglich sind.

Aus dieser gesetzlichen Verpflichtung heraus besteht der Anspruch der Zahnärztinnen und Zahnärzte auf vollständige Erstattung der Kosten.

Die KZBV als Verhandlungsführerin und Interessenvertreterin der Zahnärzteschaft steht in der Pflicht, für diese Erstattung zu sorgen.

Die als Argument für eine nicht einmal 50% der Kosten betragende Erstattung angeführte Behauptung, der Ausweis würde auch für außervertragliche Zwecke benötigt, trifft wenn überhaupt nur in minimalem Umfang zu.

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