Beschluss aus der Hauptversammlung

18 - Rechts- und Planungssicherheit bei Hygiene, Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in Zahnarztpraxen – Überwachung in die Hände des Berufsstandes legen

Wortlaut des Antrages:

Zahnärzte sind für die Umsetzung und Einhaltung erforderlicher Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik in ihren Praxen im Interesse des Patienten- und Mitarbeiterschutzes verantwortlich. Die Anforderungen, die bei der Überwachung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden an die Praxen gestellt werden, sind jedoch höchst unterschiedlich, was als ungerecht und willkürlich empfunden wird.

 

Die Hauptversammlung fordert den Verordnungsgeber Bund sowie die zuständigen Ministerien und Ämter in den Ländern auf, bei der Konkretisierung dieser Anforderungen zahnärztlichen Sachverstand zu berücksichtigen.

 

Die Überwachung sollte nach dem Modell der zahnärztlichen Röntgenstellen in die Hände des Berufsstandes gelegt werden. Das Recht und die Pflicht der Behörden, anlassbezogen tätig zu werden, bleiben davon unberührt.

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