Beschluss aus der Hauptversammlung

17 - Zahnärzte nicht benachteiligen – GOZ / GOT

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte stellt fest, dass bei der Bemessung und Veranlassung der jeweils amtlichen Gebührenordnungen von Zahnärzten und Tierärzten in Deutschland mit zweierlei Maß vom Verordnungsgeber gemessen wird.

Dies ist verfassungswidrig.

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Bundesvorstand der BZÄK auf, die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Ungleichbehandlung überprüfen zu lassen.

 

Begründung:

Vor dem Gesetz sind Zahnärzte und Tierärzte gleich und deshalb auch gleich zu behandeln.

Die für die ordnungsgemäße Ausübung der Berufe „Zahnarzt“ und „Tierarzt“ grundlegenden amtlichen Gebührenordnungen müssen sowohl die berufs- und praxisspezifischen Kostensteigerungen, wie auch die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten berücksichtigen und einpreisen. Mit der Begründung der Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung seit 2008 erfolgte vor kurzem eine 12 % ige Erhöhung nach „nur“ neun Jahren seit der letzten Erhöhung der GOT. Beratungsleistungen wurden sogar um 30 % angehoben.

Sowohl die Punktwertsteigerung als solche, wie auch deren Höhe ist seit neun Jahren mehr als notwendig und gerechtfertigt.

Umso drängender ist eine sofortige GOZ – Punktwerterhöhung im notwendigen Umfang.

Zurück