Beschluss aus der Hauptversammlung
16 - iMVZ-Regulierungsgesetz
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, den Ankündigungen zur Eindämmung des Ausverkaufs der ambulanten Versorgung durch Finanzinvestoren endlich Taten folgen zu lassen und unverzüglich ein Regulierungsgesetz für investorengeführte Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) vorzulegen.
Der Maßnahmenkatalog des Bundesratsbeschlusses vom 16.06.2023 (BR-Drucksache 211/23) enthält geeignete Regelungen, deren Umsetzung schon mehrmals versprochen/zugesagt wurde.
32 - iMVZ Gründungsbefugnisse beschränken
Wortlaut des Antrags:
Die HV des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, endlich die Gründungsbefugnisse für iMVZ im zahnärztlichen Bereich zu beschränken.
Insbesondere ist es dringend geboten, die Teilnahme von iMVZ an der zahnärztlichen Versorgung räumlich und fachlich klar am stationären Versorgungsauftrag des Gründungskrankenhauses zu fixieren.
Begründung
Entgegen mehrfacher Ankündigungen von Minister Lauterbach enthält der aktuelle Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) keine Regulierung von iMVZ.
Der Nutzen von Medizinischen Versorgungszentren im zahnärztlichen Bereich, welche durch versorgungsfremde Investoren betrieben werden, ist auch Jahre nach dem Start durch das GKV-VSG nicht erkennbar. 79% dieser sogenannten iMVZ siedeln sich in städtischen Regionen mit hoher zahnärztlicher Versorgungsdichte und hoher Kaufkraft an. Gründungen in strukturschwachen, vornehmlich ländlichen Gebieten mit geringer zahnärztlicher Versorgungsdichte gibt es nicht. Ebenfalls wird von Seiten der iMVZ kein Beitrag zur Versorgung von vulnerablen Patientengruppen im Rahmen von Kooperationsverträgen nach §119b SGB V oder zur Gruppenprophylaxe nach §21 SGB V geleistet.
Der ungebremst steigende Anteil an investorengeführten MVZ in der zahnärztlichen Versorgungslandschaft ist gleichbedeutend mit einer steigenden Gefahr für die Patientenversorgung. Dies zeigen bereits einige Beispiele aus umliegenden EU-Ländern, wo viele tausend Patienten plötzlich vor verschlossenen Türen standen.