Beschluss aus der Hauptversammlung

16 - GOZ – Anpassung des Punktwertes

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert vom Verordnungsgeber eine angemessene und kontinuierliche Anpassung des GOZ-Punktwertes entsprechend des vom Statistischen Bundesamt errechneten Anstiegs der Nominallöhne des jeweils vergangenen Jahres.

 

Begründung:

Um die Schutzfunktion der Gebührenordnung für Zahnärzte und Patienten zu erhalten, muss die Gebührenordnung kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst werden.
Nachweislich hat sich der Punktwert seit 1988 trotz der Neuformulierung der GOZ 2012 nicht erhöht.

Die Kosten für die Praxen sind in dieser Zeit durch die Anforderungen an Hygiene, Dokumentationspflichten, Datenschutz, Strahlenschutzverordnung und andere weit überdurchschnittlich angestiegen.

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