Beschluss aus der Hauptversammlung
Wortlaut des Antrags:
Die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte fordert den Verordnungsgeber auf, die seit Jahrzehnten überfällige Punktwerterhöhung in der GOZ endlich vorzunehmen und jährlich adäquat anzupassen.
Begründung
Der Verordnungsgeber steht laut §15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) in der Pflicht, den Punktwert der GOZ regelmäßig anzupassen. Seit Jahrzehnten findet diese Anpassung des Punktwertes nicht statt. In dieser Zeit stieg der Verbraucherpreisindex in Baden-Württemberg um 108,6 Punkte. Die Einzelleistung wird seit 1965 zum gleichen Honorar erbracht. Eine Kompensation der allgemeinen Kostenentwicklung über den Steigerungsfaktor ist nicht zulässig. Der Steigerungsfaktor dient nur zur Abbildung von Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der erbrachten Leistung.