Beschluss aus der Hauptversammlung

13 - Antikorruptionsgesetz

Wortlaut des Antrages:

Die Antragsteller fordern den Bundesvorstand auf, das Antikorruptionsgesetz hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.

 

Begründung:

Mit dem Antikorruptionsgesetz wurde ein Straftatbestand ausschließlich für Angehörige der Medizinberufe geschaffen. Es bestehen Bedenken hinsichtlich einer ausreichenden Bestimmtheit der Norm. Die Betroffenen können aus dem derzeitigen gesetzlichen Straftatbestand (§§ 299 a und 299 b StGB) die Grenzen des Erlaubten nicht zweifelsfrei erkennen.

Darüber hinaus erscheint das gerade dem Strafrecht immanente Gebot der Zurückhaltung überschritten. Die bisher vorhandenen Straftatbestände (z.B.: Betrug und Körperverletzung) sowie die berufs- und vertrags(zahn)arztrechtlichen Sanktionen böten hinreichende Möglichkeiten der Ahndung rechtswidrigen Verhaltens und des Schutzes der Patienten.

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