Beschluss aus der Hauptversammlung

Hauptversammlung 2022

12 - Softwareprodukthaftung, Gewährleistung für Updates

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Bundesvorstand des FVDZ auf, sich auf Bundes- und Europaebene beim Gesetzgeber dafür einzusetzen, eine Software-Produkthaftung und eine Gewährleistungsfrist für Updates von 2 Jahren einzuführen.

 

Begründung:

Zum zahnärztlichen Beruf gehört an erster Stelle die Behandlung von Patienten. Erst danach fügen sich Aufgaben wie Umgang und Installation von Computer-Hard- und Software ein. Die Zahnärzte sind immer mehr im IT, bzw. TI – Bereich auf fremde IT – Firmen angewiesen.

Es ist unverständlich, dass wir von zentralisierten Firmen, Hotline-Einrichtungen etc. Rechnungen mit pauschalisierten Gebühren vorgelegt bekommen, obwohl wir als Zahnärzte täglich Einzelleistungen umfangreich und häufig rechtfertigen und begründen müssen.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass eine bereits liquidierte Produktverbesserung (Update) wenigstens die Lebensdauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre) überdauern muss.

Eine Softwarehaftung gab es schon und wurde abgeschafft. Es ist aber erforderlich, keine Beta Tests beim Endanwender/Zahnarztpraxen durchzuführen.

Daher ist die Wiedereinführung der Haftung für ein bezahltes Produkt mehr als sinnvoll.

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