Beschluss aus der Hauptversammlung

12 - Zentrale Datenspeicherung von Patientendaten gefährdet Arztgeheimnis

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte lehnt eine zentrale Speicherung von Patientendaten ab.

Dadurch wird das Arztgeheimnis als zentraler Bestandteil des Arztberufes gefährdet.

 

Begründung:

Der erneute weltweite Datenskandal, bei dem millionenfach sensible medizinische Daten mit konkretem Bezug zu Patienten frei verfügbar im Internet aufgetaucht sind, wurde vom Bundesminister für Gesundheit und dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit starken Worten gebrandmarkt.

Gleichzeitig verfolgt das Ministerium für Gesundheit weiterhin die Pläne für eine zentrale Speicherung aller medizinischen Daten durch die Telematik Infrastruktur (TI).

Durch enorme Begehrlichkeiten seitens der Versicherungen, Banken und Arbeitgeber werden unkalkulierbare Gefahren für das Arztgeheimnis die Folge sein. Da ist es nur eine Frage der Zeit, wann Hacker die Zentralserver knacken und die Daten verkaufen. Alle bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine hundertprozentige Sicherung vor unerlaubtem Zugriff zu diesen Daten nicht gewährleistet werden kann. Daher muss diese Form derartiger Datensammlungen auf das Schärfste verurteilt werden. Dem Arztgeheimnis muss weiterhin oberste Priorität eingeräumt werden.

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