Beschluss aus der Hauptversammlung

12 - Budgetfreiheit für die Jahre 2021 und 2022

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie, in den Jahren 2021 bis 2022 in § 85 Abs. 2 SGB V zu regeln, dass der Zwang zur Vereinbarung einer Ausgabenobergrenze für diese beiden Jahre ausgesetzt wird.

 

Begründung:

 

Die Verwerfungen in Bezug auf die Corona-Pandemie könnten zu unvorhersehbaren Rückzahlungsverpflichtungen führen, da in den Folgejahren der vom Gesetzgeber selbst eingeräumte Nachzieheffekt zu Mengenausweitungen führt. Dem kann durch den Wegfall der zwangsweisen Festsetzung einer Ausgabenobergrenze entgegengewirkt werden. Die Festlegung des Ausgabenvolumens in den Jahren 2021 und 2022 gefährdet die Sicherstellung der Versorgung in diesen Jahren.

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