Beschluss aus der Hauptversammlung

11 - Wirtschaftliche Haftung bei Schäden durch TI

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, über eine gesetzliche Regelung sicherzustellen, dass die Systemvertreiber und Hersteller von Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) für den reibungsfreien Betrieb aller Komponenten und des gesamten Systems garantieren müssen. Sie müssen grundsätzlich für Komponenten- und Systemausfälle und daraus entstehende Schäden in Haftung genommen werden.

 

Begründung:

Systemvertreiber und Hersteller von Komponenten der TI sind deren wirtschaftliche Nutznießer. Zahnärzte sollen nach dem E-Health-Gesetz mit Honorarabzügen bestraft werden, wenn sie sich nicht an die TI anschließen. Andererseits haben sie alle Nachteile, auch die wirtschaftlicher Art, zu tragen, wenn es zu Ausfällen oder Schäden kommt. Diese führen unter anderem zu Behinderungen von Praxisabläufen und erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen wie Umsatzausfällen bei weiterlaufenden Kosten. Es ist inakzeptabel, dass Patienten und Zahnärzte unter Ausfällen von Teilen oder der gesamten TI leiden müssen, während die Verantwortlichen für das System kein Risiko und keine Haftung – ausgenommen die gesetzliche Gerätehaftung – übernehmen.

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