Beschluss aus der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, das Verfahren der Kostenerstattung nach §13 SGB V von allen Restriktionen für Patienten und Ärzte/ Zahnärzte zu befreien.

Begründung
Gemäß §13 Absatz 2 ist das alleinige Recht des mündigen Patienten, sich für den Weg der Kostenerstattung zu entscheiden.

Haushalt
keine Auswirkungen

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