Beschluss aus der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, das Verfahren der Kostenerstattung nach §13 SGB V von allen Restriktionen für Patienten und Ärzte/ Zahnärzte zu befreien.
Begründung
Gemäß §13 Absatz 2 ist das alleinige Recht des mündigen Patienten, sich für den Weg der Kostenerstattung zu entscheiden.
Haushalt
keine Auswirkungen