Beschluss aus der Hauptversammlung

10 - Medizinprodukteverordnung

Die Hauptversammlung fordert Bundesregierung und Europäische Kommission auf, den neuen EU-Rechtsrahmen (EU-Verordnung über Medizinprodukte (Verordnung (EU) 2017/745)) so anzuwenden, dass bewährte Dentalprodukte im Interesse der zahnmedizinischen Versorgung verfügbar bleiben.   

 

Begründung:

Am 25. Mai 2017 ist die EU-Verordnung über Medizinprodukte (Verordnung (EU) 2017/745) in Kraft getreten. Die neuen Regeln, die ab dem 26. Juli 2020 gelten werden, ersetzen das bestehende EU-Recht für Medizinprodukte. Der laufende Implementierungsprozess zeigt, dass viele fachliche Fragen ungelöst sind. Aus Sicht der Hauptversammlung besteht die große Gefahr, dass bewährte und über jeden Zweifel erhabene Dentalprodukte künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, wodurch die Versorgung der Patienten gefährdet ist. Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte warnt vor massiven Problemen bei der Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte.    

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