Beschluss aus der Hauptversammlung
10 - Komplettierung der GOZ
Wortlaut des Antrages:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundesregierung auf, alle nach § 6 Abs. 2 GOZ für Zahnärzte geöffneten Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu integrieren.
Sie sind nach der Systematik der GOZ angemessen betriebswirtschaftlich zu bewerten.
Begründung:
Die geplante Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte führt zu einer Inkompatibilität Gebührenordnungen GOÄ und GOZ.
Sie verstößt gegen die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen der Bundesärzteordnung und ist nicht kompatibel mit § 15 Zahnheilkundegesetz.
Zur Komplettbeschreibung zahnärztlich relevanter Leistungen in der GOZ gehören auch alle ärztlichen Leistungen, die von Zahnärzten gemäß Gesetz und Berufsrecht erbracht werden dürfen.