Beschluss aus der Hauptversammlung

10 - Hygienekosten sind explodiert

Wortlaut des Antrages:

 

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, in Anbetracht der extrem gestiegenen Kosten durch eine vom Gesetzgeber festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite, die Möglichkeit zur Berechnung tatsächlich entstandener Aufwendungen in die Gebührenordnung für Zahnärzte dauerhaft einzufügen.

 

Begründung:

 

In ihrem Beschluss Nr. 34 anerkennen die Mitglieder des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen (PKV-Verband, Bundeszahnärztekammer und Beihilfestellen von Bund und Ländern) die extrem gestiegenen Hygienekosten seit Februar 2020. Die Kosten sind nach wie vor hoch, die Rückkehr zu dem Preisniveau vor COVID-19 ist nicht zu erwarten. Die Möglichkeit der Berechnung nach der GOZ-Nr. 3010 analog läuft Ende September 2020 aus.
Die durchschnittlichen Hygienekosten für Zahnarztpraxen belaufen sich 2019 auf
70.000 €/Jahr. Das entspricht dem 10fachen einer Arztpraxis. Eine Kostenexplosion ist zukünftig zu erwarten und von der Zahnärzteschaft unter den gegebenen Hono-rarbedingungen nicht mehr zu stemmen.

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