Beschluss aus der Hauptversammlung

10 - Datenschutzrechtliche Haftung in der TI

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, die Zahnarztpraxen von jeglicher Haftung für alle Zahn-/medizinischen Daten, die innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) versandt werden, auszuschließen. 

 

Begründung:   

Durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung drohen bei Verstößen gegen den Datenschutz erhebliche Strafen. Für Daten, die über die TI von den Zahnarztpraxen zwangsweise ausgetauscht werden müssen, darf die Haftung nicht bei der Zahnärzteschaft liegen, da diese keinerlei Einfluss auf die Sicherheit der TI hat.

Zurück