Beschluss aus der Hauptversammlung

08 - Keine kommunalen Medizinischen Versorgungszentren

Wortlaut des Antrages:

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, durch Änderung des § 95 Abs. 1 SGB V klarzustellen, dass Kommunen nicht berechtigt sind, eigene MVZ zu gründen oder zu betreiben.

 

Begründung:

Nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes dürfen Kommunen durch Bundesgesetze keine Aufgaben übertragen werden. Durch den § 95 Abs. 1 werden den Kommunen Kompetenzen zur Sicherstellung eingeräumt. Dafür besteht keine Notwendigkeit. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung gegenüber niedergelassenen Zahnärzten.

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