Beschluss aus der Hauptversammlung
08 - Keine kommunalen Medizinischen Versorgungszentren
Wortlaut des Antrages:
Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert den Gesetzgeber auf, durch Änderung des § 95 Abs. 1 SGB V klarzustellen, dass Kommunen nicht berechtigt sind, eigene MVZ zu gründen oder zu betreiben.
Begründung:
Nach Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes dürfen Kommunen durch Bundesgesetze keine Aufgaben übertragen werden. Durch den § 95 Abs. 1 werden den Kommunen Kompetenzen zur Sicherstellung eingeräumt. Dafür besteht keine Notwendigkeit. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung gegenüber niedergelassenen Zahnärzten.