Beschluss aus der Hauptversammlung

08 - Hygienestandards

Wortlaut des Antrages:

 

Im Zuge der Bekämpfung der vom Gesetzgeber festgestellten epidemischen Lage von
nationaler Tragweite wurden zahlreiche Regulierungen, die im Rahmen des Qualitätsmanagements eingeführt und durch das Landesamt akribisch überprüft werden, temporär außer Kraft gesetzt. Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte fordert die Bundeszahnärztekammer und die Zahnärztekammern auf, die geltenden Standards und Anforderungen an Material und Hygieneausrüstung auf ihre Zweckdienlichkeit zu überprüfen.

 

Begründung:

 

Um in der aktuellen Krisensituation Mangel zu kaschieren, wurden zahlreiche Ausnahmetatbestände im Qualitätsmanagement geschaffen. Beispielhaft seien hier die erlassenen Allgemeinverfügungen mit begrenzter Geltungsdauer für die Herstellung und den Vertrieb von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln oder die Empfehlungen zur Wiederaufbereitung von Einmalartikeln sowie die Nichtnotwendigkeit einer CE-Kennzeichnung für Masken genannt. Notmaßnahmen in Notsituationen können nicht zum Standard definiert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten Anlass sein, die tatsächliche Notwendigkeit und Zweckdienlichkeit zu überprüfen und ggf. anzupassen.

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