Beschluss aus der Hauptversammlung

Hauptversammlung 2022

07 - Telematikinfrastruktur 2.0

Die Hauptversammlung des FVDZ fordert den Gesetzgeber auf, bei der Konzeption der TI 2.0 die Belange und Bedürfnisse der Anwender vollumfänglich zu berücksichtigen und weniger die technischen Aspekte.

 

Begründung:

 

Die Einführung der TI 2.0 als gesetzliche Pflichtvorgabe beansprucht die Praxen technisch, organisatorisch und finanziell stark. Die gematik plant einen Infrastrukturwechsel nach TI 2.0 in 2025 und wird dabei vorrangig Technologieaspekte im Fokus haben. Digitalisierung wird von der Zahnärzteschaft ausdrücklich begrüßt, wenn sie der Verbesserung der Versorgung dient und praxistauglich ist. Aus diesem Grund müssen bei der Umsetzung der TI 2.0

  • die neuen TI-Anwendungen praktikabel, zuverlässig und sicher sein
  • die neuen TI-Anwendungen ausreichend evaluiert sein, bevor sie in die bestehenden Praxisstrukturen integriert werden
  • die Praxen finanziell ausreichend unterstützt werden
  • die TI-Abläufe störungsfrei und ausfallsicher konzipiert werden.

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